Wechsel von PKV in GKV zu Beginn des Zweitstudiums nach selbstständiger Tätigkeit

5 Antworten

Meine Frage ist, ob ich zum Studienbeginn wieder in die GKV zurück wechseln kann?

M.E. nein. Die Aufnahme eines Zweitstudium bedeutet keine Rückkehr in die gesetzliche Pflichtversicherung; stattdessen könnte allerdings evtl. eine studentische private KV (also quasi ein Tarifwechsel bei der privaten KV) erfolgen.

Meines Wissens nach kannst du nur durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in die GKV wechseln.

die PKV kannst Du nur kündigen, wenn Du eine GKV-pflichtige Tätigkeit findest.

Allerdings erhälst Du in der PKV (vermutlich auch bei der AXA) während dem Studium einen Ausbildungstarif (möglich bis zum 35. Lebensjahr)

Habe da jetzt noch einmal angerufen und mir wurde definitiv bestätigt, dass ich wieder in die GKV wechseln darf, wenn ich ein neues, nicht konsekutives, Studium aufnehme und zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr meinen Lebensunterhalt mit einer selbstständigen Tätigkeit verdiene.

Wundert mich um ehrlich zu sein, dass dieser Weg nicht von vielen als Schlupfloch genutzt wird um wieder in die GKV zu wechseln. Aber vllt. wird er es ja.

@1p1m1

da die Antwort der GKV falsch ist, lässt dich die PKV nicht aus dem Vertrag raus.

An dieser Stelle darf ich Ihnen empfehlen sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt zu wenden. Dort erhalten Sie auf all Ihre individuellen Fragen eine kompetente Antwort.

Dort ist man wirtschaftlich orientiert und deswegen auch eine wunderbare Anlaufquelle für Ihr Themengebiet.

E

 - (Versicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung)

Hi!

Habe gerade eben bei der Techniker Krankenkasse angerufen und dort wurde mir gesagt, dass ich, da das Zweitstudium nicht auf dem Erststudium aufbaut, mich sobald ich meinen Zulassungsbescheid habe wieder in der GKV versichern kann.

Tausend Dank für die Antworten!

stimmt nur leider nicht.

@Kematef

Bist du dir da 100% sicher? Habe den Mann am Telefon zig mal gefragt, ob er sich sicher ist und er meinte immer das es so wäre. Es ist ja auf jeden Fall so, dass ich zum Beginn des Erststudiums wechseln kann; jetzt wüsste ich nicht warum bei einem Zweitstudium anders sein soll.

@1p1m1

Ich halte die Aussage für schlicht falsch. Siehe dazu Sozialgericht Leipzig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. S 8 KR 608/04 ER; ich zitiere aus dem Urteil:

"Aus der Unwiderruflichkeit des Befreiungsantrages folgt zugleich, dass bei Aufnahme eines Zweit-Studiums eine Rückkehr in die KVdS nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber hat die erneute Eröffnung der KVdS für ein Zweit-Studium nicht vorgesehen. Denn der Student soll nach dem erkennbaren Gesetzeszweck seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht individuell nach seinem persönlichen Bedarf bestimmen können (wie hier: Wollenschläger in: Wannagat, SGB V, § 8 Rdnr. 18 ff. (Stand: 10/2000))."

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=21492&s0=Krankenversicherung&s1=Studenten&s2=Promotionsstudium&words=&sensitive=

@FordPrefect

Das Urteil trifft auf meinen Fall nicht oder nur bedingt zu, da ich das gesamte Erststudium lang bei der GKV war und nie einen Befreiungsantrag wegen Studienbeginn gestellt habe.

@1p1m1

Ah - das hatte ich überlesen. Sorry für die Verwirrung; ich war davon ausgegangen, dass Du Dich bereits beim Erststudium von der Versicherungspflicht hattest befreien lassen. Asche auf mein Haupt - in diesem Fall steht der versicherungspflicht bei Aufnahme eines Zweitstudiums allerdings nichts entgegen!