Wechsel von Betreuer (in)?

5 Antworten

hallo TheBa62,

eine rechtliche Betreuung wird oft verwechselt mit einer sozialen Betreuung. Daher gibt es öfters auch ungerechtfertigte Beschwerden über die rechtliche Betreuung.

In dem mir bekannten Fall versäumte es die rechtliche Betreuung dafür zu sorgen,

  • dass der Betreute seine private Post bekam,
  • dass er rechtzeitigg Zugang zu seiner Wohnung bekam und sich persönliche Kleidung holen konnte
  • dass er rechtzeitig sein Elektro-Mobil aus der Garage holen konnte

die rechtliche Betreuung ist immer zum Wohl des Betreuten tätig, jedoch nur was rechtliche Fragen betrifft. Jedoch darf sie dem sozialen Wohl nicht entgegenwirken.

In dem mir bekannten Fall wurden die Versäumnisse der rechtlichen Betreuung zum Anlass einer richterlichen Überprüfung genommen mit der Wirkung, dass auf Wunsch der betreuten Person ein anderer rechtlicher Betreuer eingesetzt wurde.

So könnte das auch in Deinem Fall geschehen.

Sachliche Gründe und persönlicher Wunsch sind ausschlaggebend.

Hallo TheBa62,

ein Betreuerwechsel ist immer möglich.Man muß aber bedenken,sollte man dem momentanen Betreuer etwas vorwerfen können,muß man dies beweisen können (Gefahr einer Verleumdungsklage).Wenn ein Verwandter,in Ihrem genannten Fall,der Sohn,dies tun möchte,sollte,wie man so schön sagt,zwischen Sie und Ihrem Sohn kein Blatt Papier passen.Der Betreuer,vor allem wenn es ein Verwandter 1. u. 2. Grades ist,darf nicht vorbestraft sein ( dies ist nur ein formeller Hinweis).In Ihrer Frage fehlt der Hinweis ob die zu betreuende Person Pflegegrad/e hat und ob sie in den eigenen vier Wänden lebt.Sollte es im Pflegeheim sein ist die Betreuung der Säule Vermögensfürsorge an die Säulen Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge gekoppelt.Alles evtl. darüber hinausgehende wird vom Betreuungsgericht beim Amtsgericht festgelegt.Ob es dafür,da diese Betreuung ja angeordnet wurde,eine finanzielle Aufwandsentschädigug gibt,weiß ich nicht,denn ich stand bis vor einem Monat (nach einem Herzinfarkt und anschließenden künstlichen Koma aus Heilungszwecken) ebenfalls unter gesetzlich angeordneter Betreuung.Nun noch ein Extra-Tipp.Sollte die Betreuung aufgehoben werden sollen,weil es cder Gesundheitszustand des zu Betreuenden zuläßt,genügt ein formloser Antrag unter Beilegung eines Schreibens des behandelnden Arztes das die zu Betreuende " Im Vollbesitz ihrer geistigen,seeligen und körperlichen Kräfte " ist.Sonnst geht nichts.

Ich habe zusätzlich noch einen Passus aus Wikipedia angefügt.

Erforderlichkeit

Ein Betreuer darf gemäß 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB nur für diejenigen Aufgabenkreise bestellt werden, in denen der Betreute der Hilfe bedarf. Wird beispielsweise der Betreute nur in einigen Lebensbereichen beeinträchtigt, so ist die Betreuung auf diese zu beschränken, z. B. Aufenthaltsbestimmung, Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge. Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist, fest.

So,ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und verbleibe mit LG

HansLibero

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So weit ich weiß, ist das ein sehr schwieriges Unterfangen.

Dein Sohn muß sich mit dem Gericht in Verbindung setzen, der diese Betreuerin eingesetzt hat.

Ich weiß aus dem engeren Verwandtenkreis, dass es Durchsetzungsvermögen und Gründe bedarf, um das ändern zu können.

Ich drück Euch die Daumen und Dir Gesundung!

Alles Gute

Ich hatte im letzten Jahr schon ein Mal um einen Wechsel der Betreuung gebeten -bei unserem Amtsgericht - anstatt ein Gespräch mit mir zu führen wurde meine Betreuerin zuerst informiert. Sie hat mich dann "herumgekriegt" und ich meinen Antrag ruhen lassen. Dann ging es ja eine Zeit gut, aber jetzt ist es wieder wie gehabt.

@TheBa62

Dann solltet, Du und Dein Sohn sich stark machen, dagegen anzugehen.

Meine Schwester hatte einen gerichtlich eingesetzten Betreuer aber ihr Sohn hat es geschafft, dass er für seine Mutter jetzt alles regeln darf!

Stell einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, deinen Sohn als befreiten Betreuer eintragen zu lassen.

Dein Sohn muß sich ans Amtsgericht wenden.