Wechsel in 2. Firma des Geschäftsführers von Firma 1?
Hallo,
es ist so, dass der Geschäftsführer des 1. Unternehmens, in dem ich beschäftigt bin, noch eine 2. Firma hat und in dieser ebenfalls Geschäftsführer ist.
Nun soll ich von der 1. in die 2. Firma wechseln.
Dies wäre an sich kein Problem, es ändert sich nichts an den Arbeitszeiten, Arbeitsort etc.
Nur was ist mit der in Firma 1 erworbenen Betriebszugehörigkeit? Bzw. Kündigungsschutz?
3 Antworten
Das ist Verhandlungssache.
Eine solche Vertragsänderung würde ich mit einen Anwalt besprechen.
Al Geschäftsführer hast du ja eine wesentlich höhere Verantwortlichkeit. Die muss sich auch finanziell entsprechend auswirken.
Genau, ich bin und werde kein Geschäftsführer.
Ich soll zwischen den beiden Firmen des Geschäftsführers wechseln
Zudem braucht man dafür - sofern keine neuen komischen Klauseln eingefügt werden keinen Anwalt. Wichtig ist die Anerkennung der Betriebszugehörigkeit - siehe meine Antwort.
Wenn du einen neuen Arbeitsvertrag bekommen sollst, dann würde ich auf mindestens den gleichen Bedingungen bestehen und die Aufnahme der bisherigen Betriebszugehörigkeit, also etwas wie "die Betriebszugehörigkeit von XXX wird anerkannt" und ganz wichtig noch eine Passage wie "Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit gilt der YYY" wobei YYY der Eintrittstermin in die alte Firma ist.
Wenn keine Probezeit vereinbart wird und sonst auch die selben Bedingungen im Vertrag stehen mit der Anerkennung der Betriebszugehörigkeit ändert sich für dich nichts...
Rechtlich sind es 2 verschiedene Firmen, also müssen alle erworbenen Rechte auch im Arbeitsvertrag von Firma 2 stehen, ansonsten wäre es wie ein neuer Job (bzw. ist es wie gesagt rechtlich gesehen). Dass der GF bei beiden gleich ist ist irrelevant.
Er wird ja dort kein Geschäftsführer?