Wechsel der Staatsangehörigkeit, zu spät?

3 Antworten

Ja,du bist dann illegal hier und dann kann es Probleme bei der Einbprgerung geben weil Einbürgerungszusicherung kann man auch widerrufen.Solange du aus deiner Staatsbürgerschaft nicht entlassen bist, bekommst du keinen vorläufigen Pass. Du musst einen neuen Reisepass im Konsulat deines Heimatlandes beantragen.

Ich würde an deiner Stelle zur Meldebehörde gehen und fragen, ob es möglich wäre ein vorläufiges Dokument zu bekommen. Beim abgelaufenen Personalausweis, wird auch ein vorläufiger Ausweis ausgestellt, dieser ist kostenflichtig, 10 € ,. Vielleicht hilft das weiter! Wissen tue ich es aber nicht.

Nach dem Grundsatz, dass jede Person ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss, wirst du nicht umhin kommen, deinen Pass bei der ausländischen Botschaft verlängern zu lassen, denn 6 bis 12 Monate sich illegal hier aufzuhalten, erscheint mir zu lang. Eine deutsche Behörde kann dir als "Noch-Ausländer" keinen Passersatz o. ä. liefern, denn deine augenblickliche Staatsangehörigkeit besteht bis zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde immer noch fort.