Website Bildrechte im Impressum angeben?

4 Antworten

Du darfst den Namen des Fotografen oder den Vermerk über die Bildrechte gar nicht im Impressum angeben, sondern ...

"Die Angabe der Quelle bzw. das Recht auf Urhebernennung ist ein Abmahnklassiker. Kurz gesagt, es geht immer um den Urheber, also den Fotografen, der genannt werden muss. Das deutsche Urheberrecht sagt dazu, dass die Namensnennung “am Werk” erfolgen muss, also direkt am Bild."

Quelle: Sören Siebert, RA für Medien- und Internetrecht. Hier das Interview:

https://www.diedruckerei.de/magazin/bildrechte-was-sie-unbedingt-wissen-sollten/

Besser ist es also immer, einen Fachanwalt zu fragen als uns Hobbytruppe hier bei GF.

1. man sollte vielleicht einfach mal die Frage genauer lesen, dann geht die Antwort nicht so deutlich an der Frage vorbei

2. Ich weiss nicht, wie der "Fachanwalt" drauf kommt den Unsinn zu behaupten. Der Fotograf kann bestimmen OB er genannt wird. Oder ob nicht... Dieses "ob" steht auch als Wort genauso im Gesetzestext. Es ist also kein zwingendes MUSS in jedem Falle, das wird es erst wenn der Fotograf dies so optiert

@GammaFoto

Ruhig Brauner, 

  1. habe ich die Frage gelesen - und meine Antwort bezieht sich auf die Überschrift. "Webseite Bildrechte im Impressum angeben". Was ist an der nicht zu verstehen? 
  2. ist meine Antwort genauso qualifiziert (oder eben nicht) wie die anderer GF-Nutzer auch, einschließlich Deiner, 
  3. scheinst Du die Überschrift nicht richtig gelesen zu haben: Es kommt scheinbar nicht darauf an, ob der Urheber es sagt oder nicht, sondern die Frage war doch, ob ein Hinweis auf alle Fotos im Impressum reicht (wird bei vielen Bildern schwierig) oder ob bei jedem Foto ein Hinweise stehen muss.
  4. Und da sagt der Anwalt, dass es eben im Impressum nicht reicht. Er würde also genauso viel Unsinn reden wie Du auch, wenn wir es denn genau nehmen.
  5. gehe ich davon aus, dass in dem Interview keine Falschangaben gemacht wurden. Du kannst sicher das Gegenteil beweisen. 
  6. ist der Link ja nur einer von sehr vielen, da kann der Fragesteller sich auch selbst informieren. 
  7. erscheint die Info schlüssig, denn sie deckt sich mit anderen, nach der gut 99% der in Internetforen gegebenen Antworten zum Urheberrecht falsch sind. Und meistens antworten hier doch sowieso Laie, wenn man alle Antworten liest - also was soll's?
  8. vermisse ich Deine qualifizierte Antwort. Wenn Du schon alles besser weißt, solltest Du auch die Quellen nennen. "Im Paragraphen ... UrhG steht: darf, kann, soll, muss ... etc."
  9. ist es immer sicherer, sich bei Sachfragen NICHT auf die hier gemachten Antworten zu verlassen, auch nicht auf Deine. 
  10. frage ich bei Sachfragen immer "richtige" Fachleute, keine Laien im Internet. Und wegen der ganzen Abmahnindustrie muss eben alles hieb- und stichfest sein oder zahlst Du die Rechnung, wenn Deine Antwort sich als falsch herausstellt? Ist aber auch egal.

du brauchst da in dem Fall im Impressum gar nichts speziell anzugeben, wenn du Urheber der Fotos bist. Das Urheberrecht auf deine eigenen Bilder hast du automatisch, dass Fremde deine Bilder nicht verwenden dürfen versteht sich dabei von selbst, denn dies ist gesetzlich geregelt. Inwieweit dein Freund hier ein Anrecht darauf hat als Urheber der Bilder (mit) genannt zu werden hängt davon ab. ob er hier tatsächlich Urheberrechte daran hat oder nicht. Ebenso ist es sein ermessen, ob er hier angegeben werden will oder nicht, falls er eine Miturhebeschaft an den Bildern hat

Bilder dürfen nie ohne Einverständnis des Urhebers verwendet werden. Kann man dazu schreiben, muss man aber nicht. Gilt immer.