web.de Fax ohne Unterschrift gültig?

4 Antworten

SGG § 36a Elektronische Kommunikation https://dejure.org/gesetze/SGB_I/36a.html

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) 1Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. 2Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. (Bitte weiterlesen! Siehe dazu auch https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html.)

Gruß aus Berlin, Gerd

Bitte den Amtsleiter um eine klärende schriftliche Stellungnahme!

Inerhalb einer Behörde muss es für den Bürger Rechtssicherheit geben.

In der Widerspruchsbelehrung steht ja "schriftlich oder zur Niederschrift". Schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift. Das ist bei Fax nicht gegeben. Da hat schon das Jobcenter recht.

Einzig wenn es per DE Mail versendet würde, wäre auch die Form eingehalten; das war aber nicht der Fall bei dir.