web.de Fax ohne Unterschrift gültig?
Der Mitarbeiter eines Jobcenter teilt per mail mit, das Telefaxe mit Widersprüchen nicht (mehr, bisher immer) anerkannt werden, da Unteschrift fehlt. Diesem Mitarbeiter wird per mail geantwortet und es werden Kopien google-Einträgen mit übersandt. Dieser Mitarbeiter "akzeptiert" das nächste Fax über web.de mit dem nächsten Widerspruch. Eine Kollegin von ihm, einige Zimmer weiter, anderer "Kunden-Buchstabe" teilt per Briefpost mit : Widersprüche über web.de-Faxe werden nicht mehr anerkannt, da fehlende Unterschrift.
Also fasse ich zusammen : diese Telefaxe wurden etwa 15. Jahre akzeptiert. Ein (neuer) Mitarbeiter sah hier nun die Form zunächst nicht gewahrt, hat das aber nun wieder anders im Blick. Seine Kollegin steht nun auf dem Standpunkt, neee, web.de Faxe gelten nicht wegen "der Form". Da macht also jeder was anderes draus.
Jetzt die spannende Frage : Bei welchem Gericht wäre auf "Feststellung" zu klagen, das web.de-faxe weiterhin anzuerkennen sind ????? Wir reden über Sozialrecht in einem Jobcenter.
4 Antworten
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) 1Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. 2Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. (Bitte weiterlesen! Siehe dazu auch https://dejure.org/gesetze/SGG/84.html.)
Gruß aus Berlin, Gerd
Bitte den Amtsleiter um eine klärende schriftliche Stellungnahme!
Inerhalb einer Behörde muss es für den Bürger Rechtssicherheit geben.
In der Widerspruchsbelehrung steht ja "schriftlich oder zur Niederschrift". Schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift. Das ist bei Fax nicht gegeben. Da hat schon das Jobcenter recht.
Einzig wenn es per DE Mail versendet würde, wäre auch die Form eingehalten; das war aber nicht der Fall bei dir.
Da hier wohl §127 BGB betroffen ist, das Amtsgericht.
Zur Info, auf die Schnelle nichts Passenderes gefunden
http://www.ihk-arnsberg.de/upload/Telefax_Erklaerung_10428.pdf
Ich für meinen Teil würde im Falle des Widerspruches schon die Unterschrift als zwingend sehen.