WE Dienst im Urlaub

4 Antworten

Ohne die anderen zu wiederholen - Du kannst nur Urlaub machen, wenn Du auch "genehmigten" Urlaub hast. Da Du im ÖD bist hats, Du Dich "für Deinen Dienstherren zur Verfügung zu halten", gleichgültig, ob er Dich in Anspruch nimmt, oder nicht. Das gilt prinzipiell auch für Wochenenden und Feiertage (Ausnahme - es gibt einen gesonderten Tarifvertrag).

Versuch doch mal, ob Du nicht einen Kollegen "überreden" kannst, Deine Arbeit für dieses Wochenende zu übernehmen. Bei uns klappt so etwas ganz gut.

Dein genehmigter Urlaub gilt ja erst ab dem Montag. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass evtl. Wochenendarbeiten anfallen, wirst du das so einfach nicht ablehnen können.

Frag doch deinen Vorgesetzten, ob ein Kollege einspringen kann und zeig ihm die Buchungsbestätigung. Schilder ihm, dass du gerne schon am WE fahren würdest um Staus zu meiden (bekanntlicherweise sind ja Montags und Freitags die schlimmsten). Vielleicht hat er ja dann Einsicht und teilt jemand anderen ein.

Kurz und knapp - Montag bis Freitag gelten als Urlaub. Die Wochenenden auch - dürfen jedoch nicht berechnet werden. SPRICH: Urlaub von Samstag bis die kommende Woche Sonntag beantragt = 5 Urlaubstage. In der Pflege wird gerne von Arbeitgebern versucht dies zu verschleiern.

Das lernt man im öffentlichen Dienst eigentlich als Erstes. Urlaub immer mit dem Wochenende davor und danach nehmen.

Wenn Du im Vertrag WE Dienst hast, kannst Du auch eingeteilt werden.