Wasserzähler in Eigentumswohnungen

1 Antwort

dein Gesetz ist die Teilungeerklärung und die Beschlüsse. Ein Muss für die Ausstattung von Wasserzählern gibt es nicht. In der Teilungserklärung könnte das Stimmrecht so bestimmt sein, daß wenn ein Eigentümer mehrere Wohnungen hat, dieser trotzdem nur 1 Stimme hat, wenn nach Köpfen abgewstimmt wird.

erst mal Danke für die schnelle Antwort ! Kann man denn dieTeilungserklärung so einfach ändern?

@Winny56

nein - es ist ein allstimmiger Beschluss und von allen Unterschrift beim Notar nötig. Aber es geht.