wasserschaden..Versicherung gibt grünes Licht.. muss ich reparieren lassen?

5 Antworten

Hallo,

wenn die Versicherung sagt sie haben die Freigabe, heißt dass sie können die Arbeiten gemäß Kostenvoranschlag ausführen lassen.

Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist durchaus möglich. Wie Sie schon sagen wird die MwSt abgezogen und bei manchen Versicherungen (müssten Sie nachfragen) kann es jedoch sein dass nicht der komplette Nettobetrag bezahlt wird. Denn manche Versicherungen zahlen nur den Zeitwert, wenn sie nicht innerhalb von einer gewissen Frist (steht in den Bedingungen) nachweisen dass sie den ordnungsgemäßen Zustandt wiederhergestellt haben und dies mit Rechnungen/Quittungen.

Wenn du nicht belegen kannst, dass der Schaden behoben ist, wird die Versicherung trotz Freigabe nicht zahlen. Du brauchst dazu eine Rechnung.

Du musst der Versicherung eine Rechnung vorlegen, ansonsten bekommst du kein Geld

Ist der Schaden Hausrat oder Wohngebäude? Bei Hausrat zwingend fällig eine Rechnung für Kauf und Entsorgung alt und Möbelpacker. Bei Gebäude ggf. wie zuvor und Kosten der Trocknung und ggf. Maler für Wand und Decke, meist auch nur gegen Rechnung. Eigenleistung natürlich ohne und dann auch ohne MwSt..

Um das Geld zu kriegen, muss man normalerweise immer eien Quittung/ Rechnung vorlegen, sonst kommt da nix.