Wasserschaden wo hin jetzt?

6 Antworten

Zunächst mit Eurem Vermieter sprechen, was unternimmt er? Auf alle Fälle wird das eine entsprechende Versicherung übernehmen! Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung und Du vorraussichtlich auch eine Hausratversicherung? In unserer Anlage ist für solche Schäden die Gebäudeversicherung eingesprungen!

Aber die Gebäudeversicherung nicht für die Ausweichwohnung!

Bei einem Wasserschaden (Rohrbruch), der von der (hoffentlich abgeschlossenen) Versicherung des Hausbesitzers oder Eigentümers gedeckt wird, ist auch die Unterbringung für kurze Zeit abgedeckt. Ferienwohnung/Appartement suchen! Dem Vermieter oder Eigentümer mitteilen! Keine solche Versicherung: Der Vermieter ist schdenersatzpflichtig...

Die Kosten der vorübergehenden Unterbringung im Hotel oder einer Pension oder Ferienwohnung werden bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen eines versicherten Leitungswasserschaden oft durch die Hausratversicherung übernommen, sind aber in der Höhe und von der Dauer her begrenzt. Ihr solltet Euch also schnellstens mit der Schadenhotline Eures Hausratversicherers in Verbindung setzen und die Details dort klären.

Gemeindeverwaltung hat für solche Fälle eine Unterkunft! Dort schnell nachfragen! Und schnell die Hausratversicherung informieren per Mail und Einschreiben! Geht auch Heute!

Die Versicherung bezahlt den Hotelaufenthalt bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.