Wasserschaden wegen Nachbar wer zahlt was?

7 Antworten

Wasserschaden wegen Nachbar wer zahlt was?

Wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, hat die Haftpflichtversicherung des Nachbar nichts damit zu tun.

Dann ist die Wohngebäudeversicherung für den Gebäudeschaden und deine Hausratversicherung für deinen Hausratschaden zuständig.

Aus deinem Text kann ich nicht erkennen, dass der Nachbar diesen Schaden verursacht hat.

Ober mir hat eine Haftpflichtversicherung und ich durfte es melden

Diesen Hinweis verstehe ich nicht.

Du kannst keinen Schaden von anderen Versicherungsnehmern melden. Die einzigste Ausnahme besteht bei Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Ich habe keine Hausratversicherung nur Haftpflichtversicherung! Die Dame hat eine Haftpflichtversicherung und ich habe es dort gemeldet aber Die möchten nicht bezahlen weil das ein Rohrplatz war durch das Gebäude ! Aber trotzdem wer zahlt mir das alles jetzt ? 

@Kab21

Wie ich dir bereits mitteilte, zahlt den Gebäudeschaden die Gebäudeversicherung.

Deinen Hausrat musst du in diesem Fall dann selbst bezahlen, da du ja keine Hausratversicherung hast. Dafür hast du ja auch die letzten Jahre einige Euros gespart!

Lt. deiner Beschreibung hat die Nachbarin den Schaden nicht verursacht, also muss die  Privathaftpflichtversicherung nichts zahlen.

Erst einmal ist das Sache der Gebäudeversicherung. Diese wird dann die Nachbarin evtl. in Regress nehmen, wenn sie eine Schuld an dem Schaden trifft.

Diese Gebäudeversicherung erstattet dem Eigentümer auch den Mietausfall. Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, brauchst du für diese Zeit auch keine Miete zu zahlen.

Natürlich muss auch der Strom für die Trockengeräte extra abgerechnet werden.

Den Schaden an deinem Hausrat zahlt deine Hausratversicherung. Hier sollten auch Kosten mitversichert sein, was die anderweitige Unterbringung angeht.

Trocknung, Malern etc. wird die Gebäudeversicherung des Eigentümers tragen. 

Wenn die Wohnung nicht in einwandfreiem Maße (oder gar nicht) genutzt werden kann, kannst du natürlich die Miete kürzen. Den Mietausfall des Vermieters trägt, sofern inkludiert, auch die Gebäudeversicherung, wobei dir das egal sein kann. 

Für den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte erhältst du im Anschluss ein Protokoll. Dieses beim Vermieter einreichen inkl. deiner letzten Stromrechnung (für den kWh Preis), dann bekommst du das von seiner Gebäudeversicherung erstattet.


Die Haftpflichtversicherung der Mieterin über euch greift nur dann, wenn die Dame den Schaden schuldhaft verursacht hat. Ob das der Fall ist kann hier keiner einschätzen. Aber selbst in diesem Fall ist deine Hausratversicherung der erste Ansprechpartner. Die erstattet zum Neuwert, während du von einer Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert bekommst. 

Ich habe keine Hausratversicherung, und ich habe es der Haftpflichtversicherung von der Dame gemeldet aber die Antwort kam heute die meinen die müssen nicht bezahlen weil das ein Rohrplatz war vom Gebäude ! Was mach ich jetzt wer zahlt mir meine beschädigten Sachen ? Ich wollte ein Brief an den Vermieter schreiben weiß aber nicht wie und was ich schreiben soll ! 

Eigentlich ist es so das dieses Problem mit Verstopfung immer schon gab, die haben das immer beseitigt aber nach paar Monaten war immer wieder Verstopfungen ! Und was ich gelesen habe die Mieter sind verpflichtet auch wenn sie für längere Zeiträume nicht da sind das Sie die Wohnung zu prüfen haben ob alles passt anscheinend war das Wasserplatzen seit mehrerer Tage kam aber bei mir nach paar Tagen erst in die Wohnung das Wasser ! 

Bitte brauche Hilfe meine ganzen Möbel sind kaputt was soll ich machen ?? 

@Kab21


Ich habe keine Hausratversicherung, [...]
Was mach ich jetzt wer zahlt mir meine beschädigten Sachen ?

Tja tut mir Leid, das wirst du dann wohl selber bezahlen müssen, wenn anscheinend niemand haftet (was ich so auch absolut nachvollziehen kann). Am falschen Ende gespart.

Also da es ja nicht dir passiert ist, sondern jemand anders schuldig ist, solltest du es erstattet bekommen. Den Aufenthalt denke ich aber eher nicht. Mietminderung musst du mit dem Vermieter bereden, obwohl er dann doch für die Schäden aufkommen muss, da es ja sein Haus ist.

Hallo Kab21,

so ein Wasserschaden ist schon verdammt ärgerlich.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass du zur Miete wohnst. Es gibt unterschiedliche Seiten zu betrachten:

Ist ein Schaden am Gebäude entstanden, greift die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers.

Ist dir ein Schaden am Hausrat entstanden, dazu gehören z.B. auch Tapeten, die du auf eigene Gefahr und Rechnung angebracht hast, greift deine Hausratversicherung. Du erhälst über diese den Neuwert erstattet.

Nur wenn du selbst keine Hausratversicherung besitzt, wende dich an die Haftpflicht deiner Nachbarin. Über diese erhälst du den Zeitwert der beschädigten Dinge bzw. Reparaturkosten erstattet. Du solltest im Vorfeld die Vorgehensweise aber unbedingt mit der anderen Versicherungsgesellschaft absprechen.

Kosten, die dir für auswärtige Übernachtungen entstehen, sind je nach Vertrag nur versichert, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Frage also zuvor diesbezüglich nach.

Ich wünsche dir alles Gute!

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Hallo, also es ist so passiert das war ein Rohrplatz ( wohne in einem Hochhaus unten EG) die Dame ist seit mehr als 10 Wochen im Krankenhaus also sie war es nicht aber das Wasser ist bei mir in die Wohnung durchgelaufen und meine Möbel beschädigt! Ich habe es der Versicherung von der Dame gemeldet ( Haftpflichtversicherung) die Versicherung hat mir ein Gutachter geschickt und er hat Fotos gemacht alles notiert , heute kam die Antwort das die Versicherung nicht zahlen möchte wegen ein Rohrplatz nicht durch die Dame oben mir ( selbstverschulden) sondern vom Gebäude ! Aber wer zahlt mir das alles jetzt was kann ich machen ich habe keine Hausratversicherung nur eine Haftpflichtversicherung! ??? 

@Kab21

Hallo Kab21,

die Haftpflicht der Nachbarin zahlt den Zeitwert deines Schadens, wenn ihr ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Das wurde geprüft. Die Mieterin über dir kann nichts für den Rohrbruch. Daher ist sie auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

Du kannst dich nun sicher auch an deinen Vermieter wenden. Dieser wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besitzen.

Aber auch dese wird nicht zahlen, wenn der Vermieter nicht wußte, dass das gebrochene Rohr alt und marode war. Dem Vermieter kann dann ebenfalls kein Verschulden nachgewiesen werden.

Frage aber trotzdem beim Vermieter nach! Eine andere Variante bleibt dir leider nicht.

Mit einer Hausratversicherung hättest du keine Probleme. Diese hätte den Schaden ohne Wenn und Aber getragen.

Ich hoffe sehr, der Schaden an deinem Hausrat ist nicht so hoch und du bist noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team