Wasserschaden was übernimmt die Gebäudeversicherung?
Wir bewohnen unsere Eigentumswohnug selbst. Der jetzt bemerkte Schimmelbefall in unserem angrenzenden Kinderzimmer stammt von unser Dusche im Nachbarzimmer. Der Leckorter der Versicherung stellte eine defekte Silikonfuge fest (der Fachbetrieb der die Fuge erneuerte fand keinen Defekt). Erneuert auf meine Kosten.
Durch das (von der Versicherung) aufgebrochene Loch unter der Duschtasse konnte ich nun während des Duschvorgangs sehen wie das Wasser am Geruchverschluß herabtropfte(Ich weiß nicht genau wo es austritt). Wer zahlt jetzt den entstanden Schaden an der Dusche ( Leitungssystem)? Ich denke die Duschtasse muß erneuret weden,dabei werden bestimmt einige Fliesen zerstört werden.Wir haben aber keine Ersatzfliesen und die Fliesen wurden vor Jahrzehnten verbaut.
4 Antworten
Der Sachverhalt gibt mir in einem Punkt Rätsel auf: Wieso hat "die Versicherung" ein Loch aufgebrochen? Versicherungen haben keine Handwerker. War das der Versicherungsgutachter? Dann ist die Versicherung ja schon informiert und es an sich unverständlich, dass hier eine Frage gestellt wird. Das wäre alles unmittelbar mit der Versicherung zu klären.
Grundsätzlich übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden aus Rohrbruch inklusive aller Nebenarbeiten, wie z.B. Fliesenschäden.
Zu der Duschtasse erlaube ich mir aber anzumerken, dass eine Duschtasse nicht deshalb erneuert werden muß weil ein Rohrbruch vorliegt. Wo sollte da der Zusammenhang sein?
Wenn die Duschtasse selber (also nicht die Anschlüsse!) die Ursache sein sollte, sieht es aber versicherungsmäßig schlecht aus. Das wäre kein Leitungswasserschaden.
Wenn der Schaden durch die defekte Silikonfuge entstanden ist, sollte doch wohl der Fachbetrieb, bzw dessen Versicherung dafür aufkommen.
Normalerweise muss die versicherung aufkommen
Für was? Die Folgeschäden (Wohnung trocknen usw. hat sie schon übernommen). Muss die Versicherung nun auch die Erneuerung der Duschtasse Ink. Ausbau und Einbau mit Fliesenarbeiten bezahlen oder Können die sich da wieder Herausreden?
Das ist mir zu wirr. Hier ist doch der Verwalter gefordert mit der VGV der WE, oder? Es handelt sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Abwasser/Leitungswasser und die VGV ordnet die Trocknung und die Instandsetzung. Austausch einer Duschtasse gehört allerdings nicht dazu. Eine Fensterscheibe wird ja auch nicht getauscht, wenn es denn dort feucht wird und schimmelt. Viel Glück.
Das ist korrekt der Sachverständige war nach dem Leckorter da(der hat eine Öffnung in die ansonsten komplett verflieste-keine Revisionsöffnung- Unterseite der Duschtassenverkleidung gestemmt). Da ich nicht weiß wo genau das Wasser herauslaüft, könnte es auch an der Duschtasse undicht sein - Deshalb die Vermutung Duschtasse erneuern.