wasserschaden und Notdienst! Welche Versicherung übernimmt Schaden?

9 Antworten

Das ist ein Leitungswasserschaden. (bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser)

Schäden an deinem losen Inventar sind über deine (hoffentlich vorhandene Hausratversicherung gedeckt) Gebäudeschäden sind umgehend dem Vermieter anzuzeigen, damit er wiederum seine Gebäudeversicherung vertsändigen kann).

Sollte dein Freund an diesem Schaden "schuld sein" müsste er es SEINER privaten Haftpflichtversicherung melden.

Der Notdienst und die Reinigungskosten werden von Hausrat- und Gebäudeversicherung gemeinsam getragen.

Wer hat denn den Umbau vorgenommen ? Klingt ja, als wäre das eine neu eingebaute Armatur gewesen ?

Der Vormieter war ein Messi und die Wohnung musste Kernsaniert werden.

Mein Vater ist Gas Wasser instellateur und hat alle sanitären Anlagen gemacht im Auftrag meines Vermieters

@atsvfan94

Dann kommt hier dein Vater in Frage, weil das ganze klingt nach nicht sachgemäß durchgeführten Arbeiten.

@atsvfan94

Wenn dein Vater hier einen Fehler gemacht hat, ist das NICHT über seine private Haftpflicht gedeckt. Pfusch am Bau und Schwarzarbeit  kann  nicht versichert werden. Dann haftet er persönlich.

@DerHans

Die Möglichkeit, dass der Vater als Gas Wasser Installateur selbständig ist, besteht doch auch? Oder etwa nicht?

@Apolon

Wenn er in  seinem eigenen Gewerk arbeitet , wird Pfusch erst recht nicht bezahlt.

Vielen Dank an alle !!!

Mit meinem Vermieter ist alles geklärt und dieser übernimmt die Kosten für die neue Amatur und und für den Notdienst !! 

Mein Freund übernimmt das Laminat !!

... was hat denn ein Vermieter mit Deinen Handwerkern am Hut?

Und warum lief das Wasser nicht ab bzw. wurde der in der Wohnung vorhandene Absperrhahn nicht geschlossen?

Dein Schaden ersetzt Deine Hausratversicherung und wenn es keine gibt, hin zum Rathaus. Die Damen und Herren Bürgermeister lassen immer wieder sammeln für die, die sich solche Beiträge ersparen.

Falsche Antwort!

@Apolon

.. sei Dir verziehen, ist ja nicht Dein Gebiet.

Es ist das Laminat des Mieters, nicht das des Vermieters, so jedenfalls die Frage. Und solche Schäden ordnet dann die Hausrat, so jedenfalls die Privinzial Nord.

Und diese >Sammelei mag Dir fremd sein, wir Zeitungsleser lesen solche Aktionen fast jeden Tag.

Für das Laminat müßte eigentlich die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig sein, ansonsten Deine Hausratsversicherung.

... nicht so ganz, es gehört dem Mieter und somit wohl nicht eine Angelegenheit der VGV.

@schleudermaxe

Was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört in die verbundene Gebäudeversicherung. Auch wenn der Mieter es eingebracht hat.

@DerHans

... ist es aber sicherlich nicht, so sieht es jedenfalls die Provinzial Nord und andere. Isolierung/Teppich unterm Plastemüll reicht dafür aus.