Wasserschaden nach Fensterwechsel

7 Antworten

Ein Versicherungsschaden ist das auf keinen Fall. Höchstens ein Gewährleistungsschaden, wenn der Austausch durch eine Firma vorgenommen wurde. Vielleicht habt ihr es zu dicht gemacht, und jetzt bildet sich Kondenswasser

Ein Versicherungsschaden ist es sicher nicht. Dazu sind die Fenster zu lange drin.

Erst einmal solltest du die Stelle finden, durch die Wasser eindringt. Dazu nimmst du Küchen- oder Toilettenpapier, faltest es zusammen und klebst an verschiedenen Stellen das Papier mit Tesa auf den Rahmen unter den Flügeln. Dadurch, dass das Papier saugfähig ist, kannst du erkennen wo eine Undichtigkeit ist.

Dann prüfe mal, ob im unteren Blendrahmen die Entwässerungsschlitze frei sind. Test: Vorsichtig Wasser in den Rahmen gießen und beobachten, ob draußen am Blendrahmen das Wasser wieder austritt.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

bitte nicht antworten, wenn Du die Antwort nicht kennst.

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ich nehme an, dass die Undichtigkeit höher liegt und das Wasser nur am Fenster austritt. Ich glaube nicht, dass seitlich so viel Wasser durch die Mauer dringt.

Daher vermute ich eher eine Undichtigkeit am Dach, wodruch das Wasser eindringt und dann innen am mehrschaligen Mauerwerk nach unten läuft.

Hallo die Fassade sollte auf jeden Fall auf Risse oder ausgefallene Fugen untersucht werden oft ist auch ein darüber liegendes Fenster schuld, das Wasser kommt auf jeden Fall von oben läuft in der Hohlschicht  runter legt sich aufs Fenster und tritt Innen aus da am Fenster außen alles sauber abgedichtet ist,wir hatten einen ähnlichen Fall beim Einbau einer neuen Haustür nach Ausbesserung des Giebels war alles OK.

VOB regelt das entsprechende.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abnahme

Das Werk muss zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln sein. Auch für Mängel, die sich erst später zeigen, kann der Auftragnehmer haften. Das ist der Fall, wenn der Mangel schon bei der Abnahme im Kern vorhanden war.

Beispiel Der Auftragnehmer baut in der repräsentativen Eingangshalle des Auftraggebers einen Baustoff ein, der bereits nach zwei Jahren erkennbar verblasst. Selbst wenn die Farbe bei der Abnahme noch in Ordnung war, war der Mangel damals schon im Kern angelegt.

Heisst, das die ausführende Firma noch im Gewährleistungszeitraum ist.

Beauftrage ihn, seinen Fehler zu finden und zu beheben.