Wasserschaden nach Auszug. Wer muss zahlen?

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Hallo, bin selber Vermieter, aber bei der geschilderten Konstellation, dass "Schaden erst nach Schlüsselübergabe" aufgetreten, hat der Vermieter eindeutig "Pech gehabt". Dieser Schaden liegt nicht in Eurem Verantwortungsbereich - Ihr hättet ihn ja auch nicht verhindern können, ohne Schlüsel und ohne dort noch zu wohnen - und ist somit sein ureigenes Problem. Denn ich gehe auch davon aus, dass im Übernahmeprotokoll kein Schaden vermerkt - und somit fehlt für weitergehende Forderungen seinerseits jegliche Anspruchsgrundlage. Was Eure Kaution angeht, kann der Vermieter diese durchaus einbehalten bis nach der Abrechnung für das Jahr 2009. Hier gibt es verschiedene Rechtsauffassungen, da der Vermieter die Kaution ja nun einmal verlangt um seine Forderungen gegen Euch abzusichern! Sollten Eure Nachzahlungen der Vorjahre allerdings deutlich geringer sein, als die einbehaltene Kaution, ist es nicht nur ein Gebot der Fairness, Euch den darüber hinausgehenden Betrag bereits jetzt zurückzuzahlen. Dies sehen auch verschiedene Gerichte so. Würde mal "googeln" - Du findest bestimmt einige Quellen, die dieses Thema "näher beleuchten". Doch eines ist ohne jeden Zweifel rechtens: der Vermieter ist zwar zur Zwischenablesung, aber nicht zur Zwischenabrechnung verpflichtet. Die Kosten hierfür sollten im Mietvertrag geregelt sein, andernfalls bleibt er m.E. auch auf diesen Kosten sitzen. Aufgrund Deiner Schilderung habe ich allerdings den Eindruck, dass es mit deinem Ex-Vermieter noch Probleme geben wird. Insofern musst Du darauf gefasst sein, dass Du nicht um die Einschaltung eines Rechtsbeistandes herum kommst. Insofern hoffe ich für Dich, dass Du eine "gute" Rechtschutzversicherung hast, denn ich musste meinen Ex-Vermieter selbst schon auf "Endabrechnung" verklagen.

Ihr habt die Wohnung mit Schlüsselübergabe de facto an den Vermieter zurückgegeben. Ab diesem Zeitpunkt haftet ihr nicht mehr für irgendwelche danach aufgetretene Schäden. Wenn der Schaden vor Schlüsselübergabe dagewesen wäre, hätte das der Vermieter mit Sicherheit beanstandet. Ansprüche also zurückweisen mit der Begründung, dass ihr bestreitet, ursächlich während der Zeit, in welcher die Wohnung in eurem Besitz war, den Schaden verschuldet zu haben. Der Vermieter müsste nun beweisen, dass es anders war. Möglicherweise hattet ihr noch einen Zeugen, der notfalls eure Darstellung bezeugen kann.

Gab es bei der Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll? Wenn dort kein Schaden festgestellt und festgehalten wurde, dann ist es nicht mehr Euer Problem. Auf jeden Fall hilft hier der Mieterschutzbund.

es gab ein Übergabeprotokoll - ohne Schaden - , wir haben leider keine Kopie und jetzt auf Nachfrage auch keine bekommen.

@coronita

für die zukunft daran denken, immer sofort kopie verlangen auch handschriftliche abschrift ist ok. beide parteien müssen unterschreiben. ansonsten ist die antwort von albatros einen stern wert

Mit der Schlüsselübergabe, wurde die Wohnung an den VM ordentlich zurückgegeben. Die Obhutspflicht fällt so an den VM zurück. MfG