Wasserschaden Küche, Hausrat oder Haftpflicht?

6 Antworten

Der Schaden an Deinem Inventar wird als Leitungswasserschaden von der Hausratversicherung reguliert. Für Schäden an "Dach und Fach" - sprich: Gebäudeschäden - ist die Gebäudeversicherung zuständig. Ob Regressansprüche an Deinen Vater (Haftpflicht) hier zum Tragen kommen können, ist nicht so leicht zu beantworten - schließlich hat er ja quasi in Deinem Auftrag gehandelt.

Nach den Bestimmungen der AVBWasserV hätte die Änderung an der Anlage allerdings nur von dem Wasserversorger oder einem in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragenen Installationsunternehmen erfolgen dürfen.

Wasserschaden in Deinem Haushalt ist ein Fall für die Hausratversicherung. Da Dein Vater den Schaden verursacht hat, kann er natürlich auch bei seiner Haftpflicht fragen. Aber ich glaube nicht, dass die in diesem Fall greift. Die werden bestimmt grobe Fahrlässigkeit vorwerfen

Du hast ja den Schaden nicht verursacht.Also die Versicherung deines Vaters.Paß aber auf-die Versicherung wird an deinen Vater auszahlen,weil er Versicherungsnehmer ist.Ich hatte schonmal den Fall,daß der Schadenverursacher dann einfach das Geld behalten hat!

Die Haftpflichtversicherung zahlt normalerweise immer an den Geschädigten aus.

Eventuell wird bei eine vorliegenden Abtretungserklärung auch an die entsprechende Reparaturfirma ausgezahlt.

Die Haftpflichtversicherung könnte sich hier aber weigern, weil es sich um eine Gefälligkeitshandlung deines Vaters gehandelt hat. Da müsste er abklären, ob das bei ihm mit versichert ist, Ich würde den Schaden deiner Hausratversicherung melden Gegebenenfalls nimmt die dann später bei deinem Vater Regress. Er sollte das ganze also vorsorglich auch seiner Versicherung melden. Nur dürft ihr natürlich nicht von beiden Versicherungen Geld kassieren.

Habe mir auch überlegt, ob er die Armatur als Laie überhaupt hätte 
anbringen dürfen...

Ja er darf.... Und das andere würde ich mit der Versicherungsfirma klären....

Ich denke, da wäre wenn überhaupt, die Versicherung deines Vaters zuständig.