Wasserschaden in Mietwohnung durch defektes Untertischgerät

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Der, der den Schaden verursacht, muss ihn auch begleichen. In dem Fall ist es ein Gerät, das im Eigentum des Vermieters steht, das den Schaden verursacht. Also muss der Vermieter auch für die Schadenbeseitigung aufkommen.

Sie müssen dem Vermieter den Schaden melden und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen (14 Tage). Dann eine weitere Frist von erneut 14 Tagen. Dann können Sie eine Ersatzvornahme durchführen und einen Handwerker beauftragen, den Schaden zu reparieren. Die Kosten dafür müssen Sie zunächst selbst tragen und rechnen Sie mit der Miete gegen. Das betrifft jedoch nur den Speicher. Bezüglich der Einbauküche wäre zwar rein theoretisch der Vermieter auch in der Verantwortung, ich denke aber nicht, dass sie etwas bei dem Vermieter erreichen würden. Denn der wird sich immer darauf berufen, dass sie solche Dinge schon hätten längst bemerken müssen.

Sie sollten eine Hausratversicherung haben, in der Leitungswasserschäden inklusive sind. Aus diesem Grunde sollten Sie Ihre Hausratversicherung in Anspruch nehmen, denn das, was aus dem Speicher ausgetreten ist, ist Leitungswasser. Es bleibt der Hausratversicherung dann unbenommen, sich an den Verursacher des Schadens, also den Vermieter, zu wenden.

Also, den Schaden am Gerät sowie ggf. am Gebäude hat der Vermieter, den Schaden an der Küche der Mieter zu ordnen. Der Vermieter hat meist eine VGV, die der Mieter ja mit der BK-Abr. bezahlt und der Mieter genau dafür seine Hausratversicherung. Alles ganz einfach.

Wahrscheinlich Du, weil Du Deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist und den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hast.

Er kann ihn erst melden, wenn er ihn feststellt.

@kevin1905

genau =) denke mal, das es sich vllt um eine Woche handelt oder so. gucke halt nicht regelmäßig da unten rein=)

man kann einen schaden bis zu 3 Jahren nach Eintritt geltend machen..mal so nebenbei

Grundsätzlich werden Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden sind, von einer Hausratversicherung bzgl. Deiner Küche sowie einer Wohngebäudeversicherung bzgl. dem Küchenboden übernommen. Die Krux dabei ist allerdings, dass die Versicherer in ihrem Bedingungswerk unterschiedlich definieren dürfen, ob Wasser aus einem Endgerät wie dem Untertischgerät oder auch einer Waschmaschine noch als dem Hausleitungssystem zugehörig gilt... Es kommt also auf den jeweiligen Vertrag an, so dass Du am Besten zeitnah den Schadenfall bei Deinem Hausratversicherer meldest, damit dieser die Deckung prüft.

Hast Du keine Hausratversicherung, müsstest Du Deinem Vermieter als Besitzer des Untertischgerätes ein Verschulden nachweisen, damit er für den Wasserschaden an Deiner Küche haften muss. Und da sehe ich wenig Chancen.

Alles klar =) danke erst mal. werde mal das "Bedingungswerk" durchackern und schaun, ob meine versicherung das übernimmt. aber meine da schon mal sowas gesehen zu haben=) wäre sicherlich am einfachsten, wenn ich das über meine Versicherung abwickeln könnte. Schaden gestern Abend bemerkt. Melde den dann morgen früh. denke mal das ist okay. wasser habe ich abgedreht. also kann ja nicht schlimmer werden =)

werde dann noch mal schreiben wie es ausgegangen ist=)

Noch kurz 1... 2 Sachen. Macht es irgendeinen Unterschied ob es gemietete Geräte (untertischgerät), oder eigene Geräte (spuhlmaschine, Waschmaschine) sind, durch die der Schaden am Inventar enstanden ist? Und falls Schaden am Fußboden enstanden ist, muss meine Versicherung, oder die des Vermieters Zahlen? Würde das einfach sofort über meine Versicherung machen (würde schaden übernehmen). Aber ich habe eine SB von 150€. bei einem schaden von 80 bis 90 euro, würde ich mir ja so ins eigene fleisch schneiden... also sehe ich es richtig, dass ich entweder schauen sollte, das irgendeine versicherung meines vermieters übernimmt, oder ich den schaden kostengünstig sebst behebe, damit ich finanziell am besten weg komme? danke noch mal

@fanatic2core

Wenn der Austritt von Leitungswasser auch aus Peripheriegeräten mitversichert ist, spielt es in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob diese Dein Eigentum, geliehen oder Besitz des Vermieters sind.

Schäden am Fußboden sind nur dann im Rahmen Deiner Hausratversicherung abgedeckt, wenn Du den Fußboden auf eigene Kosten verlegt hast - denn nur dann wäre er auch Dein Eigentum und somit versicherte Sache im Rahmen Deiner Hausratpolice. Andernfalls ist er Bestandteil der Wohngebäudeversicherung - durch den Vermieter abgeschlossen und über Deine Nebenkosten bezahlt -, wenn es sich um eine heutzutage übliche Police handelt.

Wenn Deine Hausratpolice mit SB 150 € abgeschlossen ist, zahlt diese bei einer Schadenhöhe von ca. 80 € logischerweise nichts aus. Eine Meldung wäre daher rein protokollarisch.

Da Vermieter keine Sachversicherungen für Mieterhausratschäden abschließen und ein Verschulden seinerseits so gut wie ausgeschlossen ist, wirst Du die Küchenmöbel wohl auf eigene Kosten sanieren müssen.