Wasserschaden in einer z.Zt. nicht bewohnten Eigentumswohnung?
In einer schräg unter mir liegenden Eigentumswohnung wurde auf der Terrasse von Unbekannten der Wasserhahn aufgedreht. Dabei gab es einen sehr hohen Kaltwasserverbrauch - lt. Wasserwerk soviel, wie sonst im ganzen Jahr.
Meine Frage: Kann das in meiner nächsten Nebenkostenabrechnung - wie vom Hausverwalter angekündigt - ich bin die einzige Mieterin im Haus - von meinem Vermieter berechnet werden, oder geht mich das nichts an?
Danke für eine Nachricht
4 Antworten
Das geht dich nichts an und das musst du auch nicht zahlen!
Den Schaden musste der Vermieter der Gebäudehaftpflicht, sowie seiner Hausratversicherung melden. Wenn die den Schaden reguliert haben, dann regulieren sie auch den Mehrverbrauch. Da dein genauer Wert nicht mehr zu ermitteln ist, wenn du keinen eigenen Wasserzähler in der Wohnung hast, zahlst du das, was du letztes Jahr gezahlt hast.
Ob sie den Schaden regulieren ist auch nicht deine Sache. Denn wenn außenstehende so einfach einen Wasserhahn auf dem Grundstück aufdrehen können, dann wird er als Vermieter voraussichtlich wegen Fahrlässigkeit (falls nicht mit eingeschlossen in der Versicherung) auf den Kosten sitzen bleiben.
Sprich mit dem Vermieter, dass du als Mieter für diesen Schaden auf keinen Fall aufkommen wirst und musst!
Wenn die Kosten für den normalen Kaltwasserverbrauch anteilig auf alle Mieter ( wie z.B. bei mir im 8 Familienhaus - umgelegt wird , musst du auch davon deinen Anteil zahlen .
Bzw. was sagen denn die Polizei und /oder die Versicherung dazu ? Da müsste doch die Gebäude oder Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers was machen .
Haben Sie in den vergangenen Jahren auch immer genau diesen an ihrer Uhr abgelesenen Verbrauch bezahlt ?
Ja, das wurde jährlich vom Hausverwalter abgelesen und dann berechnet und in Form der Nebenkostenabrechnung bezahlt. Danke für die Antwort
IDanke erstmal für die Antwort.
Bei uns hat aber jede Wohnung einen eigenen Kaltwasserzähler und was die Polizei dazu sagt, weiß ich nicht.
Gruß frajoga
Ich würde nur meinen "üblichen" Verbrauch zahlen, den "Verbrechensschaden" würde ich nicht zahlen da ich für diesen Mehrverbrauch keine Verantwortung trage und auch keinen Nutzen hatte.
Ich habe auch keinen Nutzen , wenn die Mieter in den unteren Wohnungen im Sommer stundenlang den Rasen mit Kubikmeterweise Wasser sprengen , da ich den Garten nicht nutzen darf . Doch das viele Wasser muss ich trotzdem mitbezahlen .
Hier habt ihr wenigstens den "optischen Genuß" aber du kannst nicht als "Zweitgeschädigter" für eine strafbare Handlung in Haftung genommen werden. Der Vermieter hätte das Wasser in der unvermieteten Wohnung abstellen müssen, auch um einem Rohrbruchschaden vorzubeugen.
Danke allen, die auf meine Anfrage geantwortet haben. Hat mir sehr geholfen.
Gruß frajoga
Danke für die Antwort. Es hat aber jeder Eigentümer, bzw. ich als Mieter einen eigenen Wasserzähler, der jährlich abgelesen wird.
Vielleicht können Sie mir nochmals eine Antwort schreiben. Danke