Wasserschaden im Kleingarten durch Verwandten. Ist das ein Haftpflichtschaden?

4 Antworten

jeder, der fahrlässig oder vorsätzlich einen schaden verusacht, muss für die folgeschäden aufkommen. wenn dein vater für solche ereignisse so eine haftpflicht hat, dann schalte sie ein oder erstatte zumindest ermal eine schadensmeldung

Dein Vater sollte auf jeden Fall der Haftpflichtversicherung diesen Schaden melden. Denn wenn dieser Schaden der Versicherung nicht gemeldet wird, wird er von dieser auch nicht reguliert!

Theoretisch ja. Allerdings wird sich der Kleingartenvorstand an Dich halten, weil Du ja der Pächter bist.

Ja, da er der Verursacher war