Wasserschaden im darunterliegenden Geschäft. Hausrat,- oder Haftpflichtversicherung?
Hallo zusammen,
also folgendes vor einiger Zeit habe ich den Abfluß meiner dusche sauber gemacht. (Also entfernt, Reinigungszeug benutzt und wieder festgedreht.)
Nach einigen Tagen (kurz nachdem ich etwas länger geduscht ] habe klopft auf einmal der Hausmeister bei mir und sagt mir das Wasser aus meiner Wohnung käme. Er schraubt an meinem Abfluß herum und meint dieser sei nicht festgenug angeschraubt worden und dadurch würde eine Lücke entstehen und das Wasser ist deswegen am falschen Ort gelandet.
Ich wohne übrigens im dritten Stock und das Wasser kam aus der Decke in einem Geschäft im Erdgeschoß. In anderen dazwischenliegenden Wohnung soll nichts gelandet sein.
Nun kam vor kurzem die Rechnung. knapp 40 € Hausmeister, knapp 100 € wegen einer Firma (defekte Elektroanlagen), und knapp 900 € im darunterliegendem Geschäft.
Am Tag des Schadens selbst war ich dort im Geschälft um mich zu entschuldigen und mir wurde mitgeteilt das Mitarbeiter länger bleiben mussten um das Wasser aufzuwischen. (Ansonsten scheint dadurch nicht kaputt gegangen zu sein.)
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist dafür meine Hausratversicherung zuständig? Oder muss ich dazu bei meiner Haftflichtversicherung anrufen.
Außerdem stellt sich die Frage ob man mir überhaupt diesen Schaden nachweisen kann und ob ich damit überhaupt meine Versicherungen nerven sollte.
Ich wäre dankbar eure Meinungen dazu zu hören.
2 Antworten
Grundsätzlich geht die eigene Versicherung des Ladens erst einmal vor. Wenn die keine Leitungswasserversicherung haben, ist das nicht deine Schuld.
Deine Hausratversicherung zahlt nur Schäden an deinem eigenen Inventar.
Leite den ganzen Vorgang an deine private Haftpflichtversicherung weiter. Vor allen Dingen darfst du selbst NICHTS zahlen. Deine Haftpflichtversicherung wird dich hier von der Haftung frei stellen. Dass der Abfluss nicht fest genug angeschraubt war, ist ja erst einmal nur eine Behauptung.
Deine Haftpflichtversicherung wird dich notfalls auch vor Gericht von unberechtigten Ansprüchen frei halten. Sie kann höchstens monieren, dass du die Schadensmeldung nicht unverzüglich eingereicht hast.
Danke für die Antwort.
Einen Tag später hat man mir eine andere Rechnung in den Briefkasten geworfen. Über 1400 € mit komischen Einzelbeträgen.
Habe dazu mal eine neue Frage gestellt. http://www.gutefrage.net/frage/versucht-man-mich-abzuzocken--meine-versicherung
Das ist Sache der Haftpflichtversicherung,die tritt immer ein wenn jemand anderes einen Schaden entstanden ist,die Hausratversicherung nur bei Schäden an den eigenen Sachen,zB nach Einbruch oder einem Brand.Zu der letzten Frage,ich denke mal der Schaden ist Dir durch den Hausmeister schon nachgewiesen worden!
Der Wasserschaden wurde von Dir verursacht,Du hast den Abfluss nicht richtig befestigt,darum ist das ein Fall für Deine Haftpflichtversicherung.Etwas anderes ist es wenn der Abfluss von alleine undicht geworden währe,dann müsste die Gebäudehaftpflucht des Vermieters für den Schaden aufkommen.
Das würde zum Tragen kommen, wenn bei einem Nachbarn über Dir Wasser austräte und der Schaden in Deiner Wohnung entstünde. Dann käme Deine Hausratversicherung für den Schaden an Deinen Sachen auf, obwohl der Schaden nicht in Deiner Wohnung entstanden ist.
Also Hausrat: Immer nur die eigenen Sachen, bzw. die Sachen in der eigenen Wohnung versichert. (Außenversicherung vergessen wir jetzt mal) Und Hafptlicht: immer nur Schäden bei Anderen.
Ich hatte halt folgendes dazu gelesen.
"Damit du einen solchen Schaden deiner Hausratversicherung melden kannst, muss er nicht unbedingt in deiner Wohnung verursacht worden sein. Gerade in Mehrfamilienhäusern kommt es oft vor, dass sich ein Leck in der oberen Etage durch alle darunter liegenden arbeitet." - Quelle: https://www.friendsurance.de/blog/a/wasserschaden-hausratversicherung/