Wasserschaden Eigentumswohnung...wer zahlt was

6 Antworten

Der Anspruch richtet sich gegen die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter! Der müßte nun prüfen, inwieweit ein solcher Schaden durch die Gebäudeversichrung gedeckt ist. In jedem Falle ist ein Fachunternehmen mit der Beseitigung der Schadensursache und der Folgen zu beauftragen. Gegen Mietausfälle sollten Sie als Vermieter selber versichert sein. Nehmen Sie sich einen Anwalt - hier kommt richtig Ärger auf Sie zu!

Ein Gutachten ist immer gut, wenns hart auf hart kommt. Also zum verständnis: Du bist eigentümerin einer Wohnung die du vermietest. Darin gibt es einen Wasserschaden. OK. Wie ist das Haus organisiert? Genossenschaft? Wenn es sagen wir mal höhere Gewalt war dann muss die Eigentümergemeinschaft den Schaden bezahlen, also alle die im Haus sind. Wenn man einen Schuldigen dafür findet ist dieser dran. Eventuell solltest du mal bei deiner Versicherung anrufen die helfen dir, schicken Gutachter usw. Ist deine Wohnung die einzige die betroffen ist? Wenn nicht tu dich mit den anderen zusammen und geht gemeinsam vor.

Der Hausverwalter schiebt das Wasser auf den vielen Schnee den wir hatten. Der Hausverwalter kümmert sich aber nicht richtig und zeitnah. Welche Versicherung von mir soll denn da greifen? Das müsste doch wenn dann die Gebäuderversicherung der Eigent.gemeinschaft sein oder? Es gibt noch eine betroffene Wohnung nebenan, aber der Eigentümer ist schon steinalt und hat alles an den Hausverwalter abgetreten und der kommt halt nicht in die Gänge. Mir läuft jetzt langsam die Zeit davon :-( und mein Mieter sitzt mir im Genick...mit Recht.

@kirstenf

Frag doch selbst bei der Gebäudeversicherung.

Wie wäre es wenn Sie den Verwalter unterstützen und mit ihm absprechen welcher Fachmann vom Bau sich das anguckt. Der muss dann sicher auch in die Wohnung.

Wenn der Mieter eine Hausratversicherung hat übernimmt diese evt. auch Übernachtungskosten. Ob die Gebäudevers. was übernimmt kann man auch nur bei Anfrage erfahren.

Den Schaden zahlt die WEG.

Und diese kann sich an dem Verwalter schadlos halten. Denn wenn Rohre verstopft sind, auch Drainagerohre, dann besteht Gefahr im Verzug, weshalb der Verwalter ohne Problem eine Rohrreinigungsfirma beauftragen kann und muss. Dabei spielen auch Außentemperaturen keine Rolle.

TIP: Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht und starten Sie unverzüglich ein Beweissicherungsverfahren.

Geh zum Mieterschutzbund, der sagt dir genau und vor allem rechtlich fundiert was zu tun ist.

Weiterhin gibts zu diesem Thema schon 'zig Fragen hier, vllt. helfen die ja auch schon weiter.

Als Vermieter kann dir ein Rechtsanwalt helfen.

Depp- er ist Eigentümer - KEIN Mieter