Wasserschaden durch VERmieterverschulden, wer zahlt hotel?
Hallo,
Ich schilder euch erstmal kurz meine Situation. Ich bin vor zweieinhalb Monaten in meine erste eigene Wohnung gezogen und nun ist folgendes passiert:
Die Dachgeschosswohnung im 5. Stock ist unbewohnt. Vor ein paar Tagen haben draußen noch zweistellige Minusgrade geherrscht und unsere schlaue Hausverwaltung hat die leerstehende Wohnung nicht geheizt. Deshalb sind die Rohre eingefroren und jetzt beim auftauen natürlich geplatzt. Da der Mieter ausm 4. Stock nicht zuhause war wurde der Schaden erst bemerkt, als das Wasser im 3. Stock aus den Wänden tropfte.
Ich wohne im 2. Stock und war zur Zeit im Urlaub. Zum Glück nur bei meinen Eltern und konnte so noch relativ ohne viel Aufwand wieder vor Ort sein. Bei mir ist glücklicherweise nicht viel passiert, man sieht zwar im Wohnzimmer, Flur und Kücke das Wasser an je einer Wand oben zur Decke hin austreten und im Bad tropfte die Decke richtig und da tritt/trat richtig viel Wasser aus, aber mein Wohnzimmer und meine Küche sind soweit verschont geblieben. Sprich meinen Möbeln ist gar nichts passiert.
Da ich erst kürzlich eingezogen bin und vorher bei meinen Eltern gewohnt habe hab ich auch noch keine Hausratsversicherung.
Die Vermieter meinten jetzt, dass die Wohnung in nächster Zeit noch unbewohnbar sein wird, die Kosten aber nicht übernommen werden.
Nun ist meine Frage: müsste nicht die Gebäudeversicherung oder zumindest die Hausverwaltung für die Unterbringung in einem Hotel aufkommen? Es war immerhin deren Verschulden. Bei uns steht ja auch im Vertrag drin, dass wir in den Wintermonaten heizen sollen und selber machen sie es bei den leerstehenden Wohnungen nicht.
Bin jeder Hilfe dankbar! Hotelkosten könnte ich mir kaum leisten, da ich Azubi bin und demzufolge kaum Einkommen habe.
3 Antworten
meiner ansicht nach muß der vermieter für die anderweitige unterbringung aufkommen. er muß für den schaden gradestehen, bzw. kann er dann die hausverwaltung haftbar machen, falls die die pflicht zum heizen in der leeren wohnung gehabt hätten. vor allen dingen würde ich mich mit den anderen betroffenen mietern in verbindung setzen, da es die ja auch betrifft. aber du hast auch noch die möglichkeit der mietminderung (in dem falle wohl auf 0€), von dem geld könntest du dann ein hotel bezahlen. eine wohnung die vorübergehend unbewohnbar ist, muß man nicht bezahlen.
Wende dich erst einmal an den Mieterschutzbund...
Hallo, diese Frage muss in mehrfacher Hinsicht betrachtet werden. Es ist in mancher Hinsicht nun einfach Dein persönliches Pech, dass Du derzeit noch keine Hausrat hattest. Ein HR-Vertrag reguliert zum Neuwert.
Dein Vermieter ist nicht haftbar zu machen, da ihn ja kein Verschulden trifft. Aus meiner Sicht trifft einzig und alleine die Hausverwaltung die Schuld, da sie sich nicht hinreichend um eine Beheizung der leerstehenden Wohnung gekümmert hat. Der Gebäudeversicherer wird den Schaden regulieren, sofern das Risiko mitversichert ist, sie können/werden dann aber auch die Hausverwaltung in Regreß nehmen.
Es gibt inzwischen Urteile, dass die Beheizung von leerstehenden Wohnungen bei solchem Dauerfrost, wie wir ihn gerade hatten, eine ganz besondere Sorgfaltspflicht der Eigentümer bzw. Verwaltung ist. Dies kann durchaus als "grobfahrlässig" ausgelegt werden. Es gehört zum Allgemeinwissen für Verwaltungen, dass insbesondere leerstehende Räume/Wohnungen im Winter öfter kontrolliert werden müssen.
Sie Dir auch bitte diesen Link an:
Deinem Vermieter gegenüber kannst Du nur Mietminderung geltend machen, denn es ist ja nicht sein Verschulden. Auch er muss sich dann bei dem Verwalter schadlos halten und diesen in Regreß nehmen. Für Deine ganzen beschädigten Gegenstände muss auch der Verwalter dann aufkommen.