Wasserschaden durch Regen/offenes Fenster, wie viel muss die Vers. Bezahlen, muss ich für den Rest aufkommen?

3 Antworten

Verlangen kann der Vermieter alles was ihm in den Sinn kommt..... Aber einen Rechtsanspruch hat er nur auf Schadensersatz zum Zeitwert. Einfach alle Ansprüche an die Versicherung weiterleiten, wie DerHans schon geschrieben hat, wehrt Deine Haftpflicht Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen dich ab. Sollten die Ansprüche des Vermieters berechtigt sein, wird die Versicherung auch die Differenz bezahlen. Du must nur eine Selbstbeteiligung bezahlen falls du das vertraglich mit der Versicherung so vereinbart hast. Aber auf Grund der geringen Beiträge werden die meisten privaten Haftpflicht Versicherungen ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen.

Gebäude- und Hausratversicherung leisten nur bei Leitungswasserschäden.

Es bleibt also nur die Haftpflichtversicherung über die Mietsachschäden.

Du haftest aber nur für den Zeitwert der beschädigten Sache. verlangt der Vermieter mehr, muss er dich verklagen. Dieses verlangen leitest du dann an deine Haftpflichtversicherung weiter.

Sie wird den unberechtigten Anteil der Forderung (auch vor Gericht) zurück weisen. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Haftpflichtversicherung.

Du mußt nur das zahlen, was die Versicherung zahlt.

Die Versicherung zahlt immer die Summe, für die Du gesetzlich haftbar zu machen bist.

Deine Versicherung wehrt auch Schäden ab, für die Du nicht verantwortlich bist.