Wasserschaden durch offensichtliche baumangel.?

11 Antworten

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  1. wem gehört das Laminat? In einer Mietwohnung trägt der Mieter das finanzielle Risiko an seinen Sachen selbst. Dazu zählen auch Sachen die vom Vormieter oder Vermieter unentgeltlich oder gegen Bezahlung (nicht zur Miete) übernommen wurden.
  2. Ist der Wasserschaden durch Verschulden oder Unterlassen des Vermieters entstanden? Sollte ein Verschulden des Eigentümers vorliegen ist dieser Dir gegenüber Schadensersatzpflichtig (Zeitwertentschädigung).
  3. Warum besteht keine Hausratversicherung? Die würde in solchen Fällen den Hausrat des Versicherungsnehmers zum aktuellen Neuwert entschädigen selebst wenn eine Haftung des Vermieters oder einer dritten Person vorliegen würde und würde sich lediglich den Wiederbeschaffungswert vom Verursacher zurück holen.
suzisorglos  11.05.2017, 08:25

Der hier beschriebene Schaden würde sehr wahrscheinlich auch von einer Hausratversicherung nicht reguliert werden, da sich vorliegend keine der versicherten Gefahren verwirklicht hat. (Kein Leitungswasser!)

Das alles hat mit einer Hausratversicherung gar nichts zu tun.

Schäden hat der Verursacher zu beheben, bzw. zu entschädigen.

Hast du den Wasserschaden verursacht bzw. zu verantworten, dann ist das eine Sache deiner Haftpflichtversicherung (Mietsachschaden). War es tatsächlich ein Baumangel, dann ist das reine Vermietersache. Du könntest dafür Entschädigung für entstandenen Schaden fordern oder die Miete mindern.

Ich denke mal, dass es eben die Streitfrage ist, ob es ein "offensichtlicher" Baumangel war. Der Vermieter scheint das nämlich ganz anders zu sehen.

Sei es wie es sei, du solltest die Forderung an deine Haftpflichtversicherung weiterleiten. Die regelt dann alles weitere. Sprich sie zahlt oder wehrt unbegründete Forderungen ab.

Sprich mit deinem Versicherungsmenschen.

Hallo,

der Verweis des Vermieters auf die Hausratversicherung ist nicht nachvollziehbar, da diese Versicherung derartige Schäden nicht deckt.

(Versichert sind i.a.R. "nur" Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel.)

Der Mieter muss sich somit nicht auf das Fehlen einer solchen Versicherung veweisen lassen.

Da der Vermieter andererseits verpflichtet ist, die Mietsache in einem einwandfreien Zustand zu halten, kann sehr wohl ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Sowohl eine gesetzliche als auch vertragliche Haftung kommen hier in Betracht.

Lediglich wenn sich der Vermieter aus der Haftung befreien kann (weil z.B. die Verstopfung des Ablaufs auf ein Fehlverhalten des Mieters zurück zu führen ist), stehen die Chancen eher schlecht.

Viele Grüße

Loroth

Wenn der Schaden wirklich auf einen Baumangel zurück geführt werden kann, muss der Schädiger dir Schadensersatz leisten. Das wäre dann der Hausbesitzer.

Wer hat denn diese Ursache festgestellt?

Ist denn überhaupt dein Hausrat (Möbel etc.) beschädigt wurden? Oder wurde das Laminat von dir selber eingebracht und ist dein Eigentum?

Wenn nicht, ist dir doch überhaupt kein Schaden entstanden. Die Reparatur zahlt natürlich der Gebäudeeigentümer. Du kannst für den Zeitraum in dem dir die Mietsache nicht einwandfrei zur Verfügung stand die Miete zum Teil kürzen. 

Wenn es ein "offensichtlicher Baumangel" war, kann auch der Schadenverursacher zum Schadenersatz herangezogen werden. Das wär dann ein Fall für dessen Haftpflichtversicherung. 

Ansonsten: Schließ eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflicht (falls du die auch nicht hast) ab!