Wasserschaden durch Katze über Haftpflicht?
Hallo zusammen,
mein Kater hat blöderweise seinen Wassernapf umgeschmissen, welcher unmittelbar schräg neben der Wohnungstür steht. Dadurch dass ich zu diesem Zeitpunkt arbeiten war und er den Napf genau in Richtung Tür gekippt hat, hatte das Wasser den ganzen Tag Zeit, von unten in die Wohnungstür einzuziehen, welche nun auf der linken Hälfte bis auf eine Höhe von ca. 5 - 10 cm aufgequollen ist. Der Schaden ist von Innen und von Außen deutlich sichtbar (Verfärbung + Wölbung). Teilweise platzt das Furnier schon ab. Scheinbar handelt es sich um eine "billige" Pressspantür, aber das nur am Rande.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung (ich bin selbstnutzender Eigentümer). Die innenliegende Wohnungstür ist ja aber meines Wissens nach Gemeinschaftseigentum, so dass mein Kater streng genommen der Eigentümergemeinschaft einen Schaden zugefügt hat.
Kann ich das über meine Haftpflichtversicherung regulieren, oder werden die sich quer stellen? Katzen sind ja normalerweise im Gegensatz zu Hunden direkt über die normale Haftpflicht mitversichert. Ich weiß halt nur nicht, wie es mit so einem "indirekten" Schaden aussieht.
Danke!
3 Antworten
Natürlich nicht. Haftpflicht ist für Schäden, die man ANDREN zugefügt hat. Die Türe ist DIR!
Eventuell geht das über die Hausratsversicherung.
Hmmmm. Da muss ich leider widersprechen. Ich komme beruflich aus der Immobilienbranche. Zwar eher aus der Mietverwaltung, aber gelernt habe ich auch WEG-Verwaltung. Ich kenne mich daher zumindest ein wenig damit aus. Daher ja auch der zweite Absatz meiner Frage.
Wohnungstüren sind Gemeinschaftseigentum. Die Tür gehört streng genommen also der Gemeinschaft und nich mir alleine. Es ist also ein Schaden am Eigentum aller Eigentümer entstanden. In wiefern das jetzt genau im Versicherungsrecht als Schaden an Fremdeigentum zählt, kann ich aber leider nicht zu 100% sagen.
Siehe auch: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-wohnungseingangstueren-sind-zwingend-gemeinschaftseigentum\_258\_205076.html
Daß Deine Katze bei Deiner Privathaftpflicht mit versichert ist, weißt Du ja bereits. Wenn die Tür Wohnungseigentum aller ist, wäre sie von Dir zu ersetzen, und dann kommt die Versicherung auch für den Schaden auf. Sollte sie in jedem Fall, aber ich vermute mal, daß sie sich querstellen werden. Melde den Schaden in jedem Fall, die werden sowieso jemanden herausschicken. Such Dir Deinen Kaufvertrag heraus, aus dem das Gesamteigentum hervorgeht, damit Du eine Unterlage hast.
Die Hausratversicherung kommt nur bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Verwüstung (mir fällt gerade der Begriff nicht ein) auf, hat also mit dem Schaden durch Katzen überhauot nichts zu tun.
Die Leistung der Versicherung ist auch viel Kulanzsache. Je nach Gesellschaft versuchen die schon sehr, sich aus der Verantwortung zu ziehen. LG.
Um das Rätsel mal aufzulösen: Nein, ging nicht. Hab es meiner Versicherung gemeldet, die haben es aber abgelehnt. Einen Versuch war es wert ...