Wasserschaden durch die Einbauküche des Vermieters wer zahlt den Schaden?

6 Antworten

Hallo,

ich hoffe, ihr habt schon eine klärende Antwort bzw. der Wasserschaden ist für euch Ad Acta gelegt.

Ansonsten entspricht es auch meinem Rechtsempfinden, dass dafür gänzlich alleine der Vermieter haftet. Als Mieter haben Sie den Wasserschaden natürlich sofort zu melden, dies ist der allgemeinen Sorgfaltspflicht die man an der Mietsache hat zu entnehmen. Melden kann man allerdings nur etwas wenn man davon Kenntnis hat.

ACHTUNG:

Nicht selten versucht ein Vermieter dem Mieter daraus einen Strick zu drehen, dass er behauptet, der Schaden wäre nicht frühzeitig gemeldet worden um damit Kosten die er eigentlich selbst tragen müsste auf den Vermieter abzuwälzen.

Man kann als Vermieter natürlich immer versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem man versucht einen einmal entstandenen Wasserschaden auf andere abzuwälzen.

Hat der Mieter doch eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Überwachungung seiner verlegten wasserführenden Leitungen wie Geschirrspüler, Waschmaschine,etc. - so ist es einem Vermieter laut gegebener Rechtssprechung  n i c h t  zuzumuten, dass er seine eigenen Wasserrohre in gewissen Abständen auch einmal sorgfältig prüft.

Insbesonders, wenn diese alt und marode sind, sollte dies jedoch dringend der Fall sein um absehbare Schäden nicht  unnötigerweise entstehen zu lassen. Dies ist eigentlich eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Mietvertragsrecht insgesamt und bedarf dringend einer Abänderung.

MFG

Rox53

Also, Die Hausratversicherung zahlt EUREN Schaden an EUREM Hausrat, soweit ihr welchen habt, und soweit ihr Schäden durch leitungswasser mitversichert habt. Für die Schäden an der Wohnung unter Euch, könnt Ihr natürlich Eure Haftpflichtversicherung anstrengen. Dafür zahlt ihr doch Beitrag. Die wendet sich schon an den eigentlich haftenden um sich das Geld von dem zurückzuholen (Regress). Die Haftpflicht hat weiterhin die Funktion eines "passiven Rechtschutzes", das heißt Sie wehrt überhöhte oder unberechtigte Forderungen gegen Euch ab. Das heißt, wenn die Versicherung zu dem Schluss kommt, dass ihr nicht haftbar seid, dann müsst ihr auch nix zahlen.

Um dir die Frage richtig beantworten zu können, benötige ich noch ein paar Informationen: Wo genau erfolgte der Wasseraustritt? Wie alt ist die Küche? Warum tritt dort jetzt erst Wasser aus? Grundsätzlich haftet die Hausrat- oder Haftpflichversicherung- je nach Schadenslage.

Also laut Nachbar war der Wasseraustritt genau unter der stelle wo bei uns die Spülmaschine sthet (wiederum die Spülmaschine vom Vermieter!!!) Wir haben uns den ANGEBLICHEN Wasserschaden auch angesehen, und ausser einem kleinen dunklem Fleck ist da nicht viel zu sehen! Wie alt die Küche ist kann ich leider nicht sagen das wissen wir nicht, wir wohnen nun schon 4 Jahre in der Wohnung diese schon vom Vormieter genauso übernommen da ja EBK vom Vermieter, und augenscheinlich ist sie nicht abgenutzt! Aber die Rohre und die Anschlüße sind extrem billig und unsachgemäß angebracht! Hier ist sehr unsauber, um nicht zu sagen schlampig, garbeitet worden!

Wir haben sehr wohl eine Haftpflichtversicherung, aber selbst die sagt das sie in diesem Fall nich zahlen werden, was auch völlig in meinem Interesse und meinem Rechtsgefühl entspricht!

@Lizzy83

Der Vermieter wird wohl nachweisen können, wer damals die Spülmaschine und das Wasser ansgeschlossen hat. Wenn der Schaden schon älter ist, wir es damals wohl schon ein Problem gegeben haben. Im Grunde kann ich dir nur raten, einen Rechtsanwalt und Sachverständigen einzuschalten. Mal eine andere Frage: Habt ihr jemals in eurer Küche einen Wasseraustritt bemerkt? Wenn nicht, kann es auch nicht an dem Spülmaschinenanschluss gelegen haben, sondern an der Wasserleitung an sich. Im einen wie im anderen Fall ist meiner Meinung nach der Vermieter zuständig.

@Nolti

Ja, wasser kam schon des öfteren raus! Nicht nur bei uns auch von unserem oberen Nachbar in unsere Wohnung, wobei wir den eindeutig Größten Schaden in und an der Wohnung haben! Es ist einfach so das im gesammten Haus die ganze isolierung und verarbeitung von Rohren usw. extrem billig und unfunktionabel ist!

Aber vielen Dank für die Antwort! Anwalt ist momentan eingeschaltet, der hat genug zu tun!^^

@Lizzy83

Dann bist du ja in guten Händen. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass sich alles in eurem Sinn regeln wird.
Viele Grüße

Nicht sorgen. Der Sachverhalt ist doch wohl relativ gut klärend: ihr habt die Küche nicht eingebaut, also ist es Eigentümersache, dass alles dicht ist. Ansonsten, Irrtum ist, dass eure Haftpflicht einspringen könnte, denn die ist dafür nicht haftbar zu machen. Habt ihr eine Hausrat, denn wenn überhaupt, ist nur die bindend für einen Wasserschaden.

Aber wiegesagt, nicht eure Sache. Und PS: ihr habt doch sicher Zeugen von Freunden für den Einzug.....

Ja, selbst verständlich haben wir Zeugen! Die ganze Sachlage ist sowieso sehr dubios, denn die Nachbarn die vor den jetzigen die untere Wohnung bezogen hatten, haben sich damals beim Vermieter über ein und den selben Fleck an der genau der selben Stelle wie die wo jetzt unser "angeblicher Wasserschaden" sein soll beschwert, und als wir einzogen war der Fleck schon da. Und nun soll der ALTE Fleck wohl von uns teuer renoviert werden, obwohl weder der Fleck noch die EBK von uns ist!

dann muss auch der vermieter, bzw. falls noch gewährleistung besteht, der handwerker dafür aufkommen.