Wasserschaden an Möbel durch defekte Wasserflasche, wer haftet für den Schaden?
Wasserschaden an Möbel durch defekte Wasserflasche, wer haftet für den Schaden? Habe in einem Supermarkt einen Träger (6 Pfandflaschen zu 1,5 Liter) Wasser gekauft. Diese legte ich, wie gewohnt, in einen meiner Küchenschränke. Als ich mir nun eine Flasche herausnehmen wollte, sah ich, dass ein wenig Wasser ausgelaufen war und das untere Brett des Schrankfaches eines Hängeschranks aufquillen ließ. Ich stellte fest, dass eine der Flaschen undicht war. Die Wasserflasche ist ungeöffnet und der Verschluss ist unbenutzt, dennoch trat Wasser aus dem Verschluß heraus. Habe die Flasche als Beweis noch aufgehoben. Sollte eine Wasserflasche mit Schraubverschluß, die UNGEÖFFNET ist, nicht stehend und liegend aufbewahrt werden können? Wer kommt nun für den Schaden auf? Die Einbauküche gehört dem Vermieter und ich möchte den Schaden nun regeln. Kann mir da Jemand weiterhelfen? Bin über eine HILFREICHE Antwort sehr dankbar.
3 Antworten
Hallo, ich habe den gleichen Fall mit einer Flasche von Lidl (Mineralwasser Medium Saskia). Der Lidl - Kundenservice äußert sich nicht dazu. Welches Produkt ist bei dir ausgelaufen?
Eine Undichtheit der Flasche ist ja auch unter gesundheitlichen Aspekten bedenklich (Keime).
Ein Wassermolekül ist Größenordnungen kleiner als die Zellstruktur eines Keims.
Hallo, habe leider genau gerade das gleiche Problem mit einem gekauften Produkt von Lidl. Bist du schon weiter gekommen.
Es steht nirgendwo auf der Flasche eine Garantie für Dichtheit.
Also wird sich wohl deine Haftpflichversicherung um den Schaden kümmern, sofern du eine hast.
Ich habe mir mal Blumenvasen angeschaut, auf denen steht der Hinweis auch nicht. Es schadet also nicht sein Gehirn einzuschalten und eine Risikoabschätzung vorzunehmen.
Neulich hatte ich eine Wasserflasche mit einem haarfeinen Riss, die dann natürlich auch stehend Wasser verlor.
Klar kannst du den Händler oder Hersteller verklagen. Ein Gericht hätte dann zu entscheiden, wie weit die Sorgfaltspflicht der Hersteller geht und ob überhaupt die 100%tige Dichtheit einer Flasche zu erwarten oder zu gewährleisten ist.
Allerdings solltest du 1. die Kosten eines solchen Verfahrens, in das auch sicherlich Sachverständige involviert wären und 2. das Risiko den Prozess zu verlieren nicht unterschätzen. Dann Anwalt wird dir nicht garantieren können, dass du den Prozess gewinnst. Solltest du den Prozess verlieren, dann wird der Schaden an der Einbauküche wohl eher der kleinere finanzielle Verlust sein.
Es steht auf den Flaschen aber auch kein Hinweis, dass diese nicht liegend gelagert werden dürfen (Saskia/Lidl).