Wasserschaden - bin ich schuld?

6 Antworten

Vermutlich trifft Dich ein gewisses Verschulden, denn Deine Handlungsweise war fahrlässig. Dennoch werden die durch den Wasseraustritt entstandenen Schäden von Versicherungen getragen. Schäden an Gebäudeteilen ersetzt die Gebäudeversicherung. Schäden am Inventar der Bewohner übernimmt die Hausratversicherung der jeweiligen "Mieter". Diese Versicherungen werden eingetretene Schäden regulieren und Dich dann möglicherweise in Regress zu nehmen versuchen - und da kommt Deine Privathaftpflichtversicherung in's Spiel: Sie wird die Regressforderungen prüfen und berechtigte Forderungen für Dich befriedigen. Du wirst also nicht bezahlen müssen.

Das nützt jetzt zwar nicht der Schadenregulierung..., aber was du leider ganz sicher ohne jeden Zweifel bist, ist folgendes: dämlich.

Du machst Wasserhähne auf und "vergisst", sie wieder zuzudrehen... Das ist so ähnlich, als würdest du deine Wohnungs- bzw. Zimmertür aufmachen, um rauszugehen, und sie hinter dir einfach offen stehen lassen.

Vielleicht hat dich der jetzige Schock ja immerhin für die Zukunft was wachgerüttelt.

Ja klar bist du Schuld wenn du diverse Wasserhähne aufdrehst und für mehrere Stunden weggehst :) ... Das anfangs überhaupt kein Wasser kam ist blöd gelaufen, ändert aber nichts an deinem Fehlverhalten.

Die Versicherung wird wohl eher nicht zahlen. Eine Hausratversicherung oder ähnliches wird eh nicht einspringen da du den Schaden ja wie gesagt selbst verursacht hast und auch eine Haftpflichtversicherung wird dir Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit unterstellen und ist damit raus aus der Haftung.

Warum sollte die Haftpflichtversicherung nicht zahlen? Bei den meisten ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Einen ähnlich gelagerten Fall habe ich selbst abgewickelt, jedoch nur als Wohngebäudeversicherungsschaden.

Hier hatte der Hausbesitzer ebenfalls kein Wasser. Er schraubte alle Wasserhähne im Haus auf um dort zu kontrollieren obs dort funktioniert. Er ging dann alle Wasserhähne wieder ab und drehte sie zu.

Bis auf einen Wasserhahn im Keller. Um 4Uhr nachts schaltete das Wasserwerk das Wasser wieder ein. Der Schaden wurde dann ca. 3 Stunden später entdeckt.

Erstattet wurde der Schaden mit der Begründung, dass das Wasser bestimmungswidrig seine Einrichtung verlassen hat, da der Versicherungsnehmer der Annahme war, dass der Wasserhahn verschlossen war und er es nicht wollte das unkontrolliert Wasser austrete.

Ich sehe deinen Fall ähnlich. Vielleicht hast du, schusselig wie man manchmal ist, an die nächste Klausur oder ähnliches gedacht, oder warst in einem Handygespräch so vertieft und hast daher vergessen 1 Wasserhahn wieder zuzudrehen, oder eben nicht fest genug zugedreht.

Melde daher diesen Schaden erstmal deiner Haftpflichtversicherung. Diese prüft dann ob hier berechtigte Ansprüche gegenüber deiner Mitbewohner bzw. dem Vermieter bestehen.

Gleichzeitig meldest du diesen Schaden euerer Hausratversicherung, hier aber mit Hinweis, dass der Schaden auch der Haftpflichtversicherung bereits gemeldet wurde.

Weiter sind alle Namen der Geschädigten anzugeben. Also die Namen deiner Mitbewohner und die des Hauseigentümers. Dies ist erforderlich, da evtl. auch die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers eintrittspflichtig ist.

Natürlich bist du Schuld,wenn du das Wasser nicht wieder zu drehst,egal ob da Wasser kam oder nicht...Normal dreht man die wieder zu...

Ich bin ja eig. ein Mensch, der alles wieder zudreht, deswegen hat's mich ja so gewundert Seufz