Wasserrohrbruch in Mietswohnung 1 Etage über mir. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wie Tapeten, Farbe usw. und wird das tapeziert oder muss ich das machen?

6 Antworten

Wenn Du den Schaden nicht versusacht hast, warum sollst Du den Schaden dann selber reparieren ? Der Verursacher sollte eine Haftpflicht haben, die bezahlt das dann auch. Hier hast Du das Recht, div. Schäden von einer Fachfirma beseitigen zu lassen. Wenn dazu noch Möbel, usw. umgeräumt werden müssen, hast Du das Recht auf ein Umzugsunternehmen - die dann Deine Möbel ausräumen, demontiern, wegschaffen und nach Abschluss der Arbeiten wieder bringen und aufstellen. Und selbst dann kannst Du noch pauschale Kosten für Deine Arbeiten geltend machen. Z.Bsp.: Schränke ausräumen, wochenlang ein Zimmer nicht benutzen zu können, übermäßige Reinigungsleistung ( wenn Du täglich nach den Handwerkern wieder sauber machen musst ). Kann ja auch sein, dass Du hier Urlaub nehmen musst, wenn die Handwerker den ganzen Tag in Deiner Wohnung sind - auch das ist geldwert. Am Besten Du redest mit einer geeigneten Firma, die Dir alle Reparaturleistungen anbieten kannst und erklärst der Firma zur Erstellung des Angebotes auch gleich, das Du es nicht einsiehst, heir selber für einen nicht von Dir verursachten Schaden mit anpacken zu müssen. Dann können die das mit einkalkulieren und enstprechend der Versicherung weiterbelasten. Und wenn die Versicherung diesen Kostenvoranschlag versucht "kleinzurechnen", dann droh der Versicherung eben mit noch einem neuen Angebot einer anderen Firma. Hier auf jeden Fall von Anfang an zeigen, dass Du zwar schon bereit bist, den Schaden ordentlich von einer Fachfirma beseitigen zu lassen, aber Du es, weil Du nicht der Verursacher bist, keinerlei Muße hast, da noch selber mit anpacken zu müssen. Dann werdern die auch schnell versuchen mit Dir eine pauschale Entschädigung zu vereinbaren.

VG, Minavida

Du hast jede Menge Ansprüche. Bis zum Auszug aus einer unbewohnbar gewordenen Wohnung, bis sie renoviert ist. Für alle Kosten, die daraus entstehen, hast du Ersatzanspruch. Das Problem ist aber, festzustellen, gegen wen sich die Ansprüche richten. Ist es ein Verschulden des Mieters über dir, könnten deine und andere Ansprüche den schnell in den finanziellen Ruin treiben, und dann bleibst du auf dem größten Teil deiner Kosten sitzen.

du kannst den vermeiter auffordern den mangel an der wohnung abzustellen. dazu ist er verpflichtet.

wurden möbel beschädigt hast du pech wenn du keine eigene hausratversicherung hast.

du kannst dem vermieter aber alle anderen kosten in rechnung stellen

-wasser aufnehmen

-zimmer ausräumen

möbel trockenwischen

zimmer einräumen

usw

ich habe dem vermieter da eine rechnung geschickt mit 10€ stundenlohn und insgesamt für 12 stunden arbeit.

Es handelt sich um einen "klassischen" Leitungswasserschaden. Die Schadenbeseitigung und Wiederherstellung von Gebäudeteilen (inkl. Tapeten und Anstriche) reguliert die Wohngebäudeversicherung. Der Eigentümer wird sich um die Ausführung kümmern und ggfs. geeignete Firmen beauftragen. Da der Wohnwert Deiner Wohnung bis zum Abschluss der Sanierung beeinträchtigt ist, kannst Du ggfs. noch eine Mietminderung geltend machen. Mietverluste hat der Vermieter i. d. R. auch in seiner Gebäudeversicherung abgesichert.

Sofern auch Deine Hausratsachen betroffen sind, solltest Du den Schaden Deiner Hausratversicherung melden, die sich dann um die Regulierung kümmert.

Ja das sollte in der Gebäudehaftpflicht mit drin sein. Wenn allerdings die Mieter über dir den Schaden verursacht haben (Spülmaschine defekt) sind die in der Pflicht deine Schäden zu ersetzen.