Wasserleitung defekt. Wer zahlt?
Hallo, folgendes Problem, unsere Hauptwasserleitung im Erdreich hat einen Riss und ist undicht. Also die Leitung noch vor der Wasseruhr zum Absperrventil in der Straße. Jetzt war ein Mann von den Wasserzweckverband(die sind anscheinend für das zuständig) da, und hat irgendwie rausgemessen wo genau das Loch ist. Genau unter unserer Einfahrt. D.h. Abdecken, aufgraben, abdichten, zutragen und wieder neu Pflastern. Jetzt meine Frage wer bezahlt denn das? Der Handwerker sagt das muss man selber zahlen und auf Rückfragen beim Verband die selbe Antwort! Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Oder was meint ihr dazu? Und vielleicht gibt es ja auch irgendwas zum nachlesen dafür. Ach ja und auf die Frage ob man dies auch selber machen kann, (arbeite in einer Firma wo es auch Wasserinstallateure gibt)wenn man es schon zahlen muss sagt man mir das sei Verboten. Vielen Dank schon mal für die Antworten. Gruß Ted P.S. Und wer zahlt mir den schaden im Keller, lauter feuchte Wände und so....
4 Antworten
Bis an die Grundstücksgrenze haftet die Kommune!Dahinter der Grundstückseigner!So wärs bei mir-Privat!
Da ihr nicht Eigentümer der Leitung seid, ist für die Reparatur der Eigentümer der Leitung zuständig. Außer ihr habt den Schaden nachweislich verursacht.
TedBlue. Wenn es um den Unterhalt einer öffentlichen Leitung geht, scheint der fall klar. Aber wenn es um den Zugang zu dieser Leitung geht, erkundigst Du Dich vielleicht besser bei einem Bau-Anwalt. Es könnte nämlich teuer werden. Irgendwo werden sicher Rechts-grundlagen vorhanden sein. Möglicherweise sogar auf dem Bauamt. Wünsch Dir Glück!
In München gilt : vor dem Wasserzähler sind die Stadtwerke zuständig, ab dem Wasserzähler ist der Hauseigentümer zuständig.
Für den Wasserschaden ist die Hausratversicherung zuständig.