Wasserleitung beim Nachbarn geplatzt ich muss zahlen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo Leute wie der Titel schon sagt ist bei meinem direkten Nachbarn eine Wasserzuleitung geplatzt

Das muss man erst mal schaffen.

Er selbst ist nicht daran angeschlossen leider nur noch ich.

Das heißt, deine Zuleitung liegt auf fremdem Grund. Kommt vor (früher häufiger, heute nur noch selten, etwa bei gefangenen Grundstücken).

laut unserer Gemeinde ist diese Leitung meine hausanschluss Leitung und ich müsste den kompletten Schaden für das unterspülen seiner Garage tragen.

Ja, das ist korrekt. Da du der einzige Nutznießer der Leitungsführung bist, haftest du gemäß den Grundsätzen des nachbarschafrtlichen Gemeinschaftsverhältnisses sowie § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Zitat:

"Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt."

Zitat Ende. Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/906.html

ich habe mal gehört das alles was vor meiner Wasseruhr passiert mich nichts angeht stimmt das jetzt nicht mehr?

Nein, nicht in diesem Fall. Der Versorger repariert zwar die Leitung, aber der dem Nachbar entstandene Schaden ist Sache des Nutznießers der Leitung.

der Nachbar hat sich übrigens vor paar Jahren extra anschließen lassen nur meine Leitung blieb drin.

Das war wohl nicht so clever.

der Schaden ist nur leider so hoch das ich eine Finanzierung aufnehmen muss da die Garage wohl neu gebaut werden muss.

Schlecht. Evtl. ein Fall für die PHV.

die Versicherung vom Nachbarn beruft sich darauf das die Leitung nichts mit seinem Haus zu tun hat.

Richtig; deine Leitung, deine Haftung.

Die Garage des Nachbarn wurde wohl nachträglich über meine Leitung gebaut.

Ob die Belastung durch die Garage ursächlich für den Schaden war, wäre ein Gutachterstreit, der vermutlich Jahre dauern dürfte.

das Haus habe ich vor 10 monaten gekauft und es gab keine Anzeichen das es Probleme mit Wasserleitungen gab.

Naja, das war nun einfach Pech.

auf unseren hausplänen gibt es auch keine verzeichneten Wasserleitungen.

Die sind bei Altbestand in vielen Plänen (und tw. nichtmal im Grundbuch) nicht enthalten; vor allem dort, wo die Leitungsführungen zum Teil älter sind als die Katasterpläne. Die Versorger haben aber exakte Lagepläne sämtlicher Leitungswege.

Meine Versicherung zahlt die Schäden an meinem Grundstück nicht die beim Nachbarn

Ja, dafür ist deine VGV nicht zuständig. ggfs. würde die VGV des Nachbarnin Vorleistung gehen, sich das Geld aber von dir bzw. deiner PHV wiederholen.

Erst einmal ist die Aussage des Versicherer vom Nachbarn falsch.

Es handelt sich eindeutig um einen Leitungswasserschaden IN EINEM GEBÄUDE. Es ist Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten. Die Schäden an diesem Gebäude sind also vorrangig erst einmal von dieser Leitungswasserversicherung zu regulieren.

Erst DANACH ist dann zu schauen, wer evtl. an diesem Schaden Schuld hat und in Regress genommen werden kann.

Dass du zum Anwalt gehst, ist schon eine vernünftige Entscheidung.

Es handelt sich eindeutig um einen Leitungswasserschaden IN EINEM GEBÄUDE.

Nein. Der Schaden trat unter einem Gebäude auf, und ist daher im Normalfall gerade nicht in der VGV abgedeckt - es sei denn, das wäre in der Police explizit zusätzlich aufgenommen worden. Alles unter der Bodenplatte ist in der Standard-VGV außen vor (buchstäblich).

@FordPrefect

Das betrifft nur den (Bruch)schaden an der Leitung als solches. Er bekommt also die Reparatur der Leitung nicht ersetzt (gut, er ist eh nicht Eigentümer) aber der daraus resultierende Wasserschaden ist in jedem Fall versichert.

@NamenSindSchwer

I beg to disagree.

Wenn der Schaden durch einen Leitungsbruch unter dem Gebäude (wie hier) verursacht wurde, ist das in der VGV genau nur dann integriert, wenn Schäden unterhalb der Bodenplatte (die es auch in der Garage gibt) mitversichert wurden. Und selbst dann würde die VGV den OP in Regress nehmen, da dieser in diesen Fällen das Betreiberrisiko trägt. Den Fall hatten wir selbst schon (nur dass auf unserem Grund kein Schaden auftrat, weil die Leitung unter einer Wiese lag).

@FordPrefect

Im Punkt "Nässeschäden" der VGB gibt es schlichtweg keine Eingrenzung, dass die "Rohre der Wasserversorgung" im Gebäude oder auf dem Grundstück sein müssen. Dies gibt es nur beim Punkt "Bruchschäden".

@NamenSindSchwer

Das stimmt, aber um Nässe geht es hier wohl auch nicht. Hier dürften die Fundamente der Garage unterspült worden sein, und das zählt m.W. nicht zu Nässeschäden.

@FordPrefect

Da dieser Schaden durch Wasser verursacht wurde ist es natürlich ein Nässeschaden.

Doof wirds dann, wenn, um die Schadenursache zu beseitigen, größere Arbeiten nötig sind um die Leitung zu ersetzen.

Der Schaden der durch das Wasser verursacht wurde, ist von der VGV zu tragen.

@NamenSindSchwer
Da dieser Schaden durch Wasser verursacht wurde ist es natürlich ein Nässeschaden.

OK, das glaube ich jetzt einfach mal :-)

AFAIK müssen Fremdleitungen auf eigenem Grund aber explizit in die VGV mit aufgenommen werden, um ggfs. Deckung zu erhalten. Oder liege ich da falsch?

Wenn Du dich hierbei ungerecht behandelt fühlst, wende dich an einen Anwalt. Hier wirst Du keine rechtsverbindliche Auskunft zu deinem aktuellen Problem bekommen.

Der Nachbar hätte seine Garage nicht über bestehende Leitungen, hier die Wasserleitung, bauen dürfen. In so einem Fall kann keine Baugenehmigung erteilt werden, weil im Schadensfall keine zügige Reparatur erfolgen kann und Folgeschäden möglich sind. Das ist hier der Fall.

Entweder waren die Bauunterlagen falsch bzw. unvollständig oder die Garage ist ein Schwarzbau. Der Schaden geht zu Lasten des Nachbarn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Der Nachbar hätte seine Garage nicht über bestehende Leitungen, hier die Wasserleitung, bauen dürfen.

Wenn der Überbau denn ursächlich war, ja. So schwer sind Garagen (Fertigteilgaragen noch dazu) nun nicht, dass sie mit ihren Mini-Fundamenten untragbare Lasten auf den Boden abgeben würden. Zudem: Der Gutachterstreit diesbezüglich dürfte die Kosten für Abriss und Neubau der Garage deutlich übersteigen.

In so einem Fall kann keine Baugenehmigung erteilt werden

Die wird für herkömmliche Garagen gar nicht benötigt.

Das ist höchst merkwürdig...

Die Gebäudeversicherung des Nachbarn muss dessen Schaden regulieren (wenn Leitungswasser mitversichert ist), egal wem die Leitung gehört ist. Anschließend kann sie vom Verursacher (oder allgemein demjenigen der für den Schaden haftet) Regress fordern.

Ob du hier tatsächlich haftest, finde ich auf die schnelle schwer zu beurteilen. Spielt aber auch keine Rolle da dir hier deine Privathaftpflichtversicherung weiterhilft.

Ob du hier tatsächlich haftest, finde ich auf die schnelle schwer zu beurteilen.

Eigentlich nicht :-)

Spielt aber auch keine Rolle da dir hier deine Privathaftpflichtversicherung weiterhilft.

Wenn er denn eine hätte...

@FordPrefect

Naja bei Nachbarschaftssachen bei denen Stoffe übergehen bin ich mir da in letzter Zeit nicht mehr so sicher ob da nicht doch eine Haftung nach §906 BGB drin ist. Kommt wohl auch auf den Richter an, wie der das im konkreten Fall sieht.

@FordPrefect

Ein Grundbesitzer ohne PH wäre allerdings höchst leichtsinnig. Dabei kann man Haus und Hof verlieren.

@DerHans

Dat stimmt, aber wenn der OP schon anmerkt, eine Finanzierung zu benötigen, liegt dieser Fall wohl vor.