Wasserhahn in Mietwohnung auf Mieterkosten tauschen?

4 Antworten

Nein, das muss sie nicht! Sie konnte einen Wasserhahn durch einen anderen ersetzen und musste auch keinen Fachbetrieb mit der Arbeit betrauen.

Selbst wenn im Mietvertrag eine Kleinreparatur- bzw. Bagatellschadenklausel vereinbart wäre, wäre die nur bis zu ca 75,-Euro pro Schaden gültig.

eigentlich sind festeingebaute dinge wie eben badarmaturen sachen des vermieters. sie hätte damals schon den vermieter ansprechen müssen, damit er den hahn auswechselt. ich bezweifle, dass der vermieter im recht ist und das verlangen kann. aber ich bin kein jurist.

Regenmacher  26.06.2009, 11:20

Auch fest eingebaute Dinge wie Armaturen, Lichtschalter u.ä. sind nicht grundsätzlich Sache des Vermieters. Da du von Mietrecht keine Ahnung hast, solltest du besser nicht antworten.

Der Vermieter kann den Einbau der Armatur verlangen,oder er behält ein Teil der Kaution ein.

Regenmacher  26.06.2009, 11:18

Dumme Antwort! Du hast keine Ahnung von Mietrecht, halte dich bitte zurück!

Eisblume2009  26.06.2009, 11:20
@Regenmacher

außerdem wie will sie den alten Hahn wieder bekommen? Ich denke, die Modelle verändern sich auch im Laufe der Zeit. Würde ich auch gerne mal wissen wollen, ob der Vermieter das dulden muss. Meiner ist hier auch so ein komischer Typ, da muss ich dann auch mal aufpassen denke ich, wenn ich vorhabe auszuziehen.

Regenmacher  26.06.2009, 11:31
@Eisblume2009

Mach dir keinen Kopf. Der Hahn ist durch einen anderen Hahn ersetzt worden, Punkt. Jedes Gericht wird eine Klage auf Herausgabe des alten, verkalkten Hahns nicht zulassen.

Schade, daß sie den alten nicht mehr hat. Hätte man glatt wieder einbauen sollen. Vermieter gibt´s...