Wassergeldabrechnung pro Person bei Personenmehrung in Abrechnungsperiode
Hallo Zusammen, meine Eltern haben mich gebeten, die Wasserabrechnung für ihr Mietobjekt zu erstellen. Grundsätzlich ist dies kein Problem, da sich in dieser Abrechnungsperiode jedoch 2 Mal die Personenanzahl verändert hat, weiß ich nicht recht, ob mein Rechnungsweg der Richtige ist und Frage daher um Euren Rat. Leider habe ich auch per Google keine passende Antwort gefunden.
Die Abrechnung wird pro Person erstellt, dies ist Mietvertraglich geregelt und alle Parteien sind damit einverstanden. Es sind keine separaten Wasseruhren vorhanden.
Darstellen tut sich das Ganze wie folgt: Monat 1 – 7 2 Personen in einer Mieteinheit (zweite Mieteinheit stand leer) Monat 8 2 Personen Mieteinheit 1 / 3 Personen Mieteinheit 2 Monat 9 – 12 2 Personen Mieteinheit 1 / 4 Personen Mieteinheit 2
Um es evtl. verständlicher zu machen, nehmen wir die Beispielsumme 600,00 Euro für die gesamte Abrechnungsperiode. Der für mich logische Rechenweg stellt sich nun wie folgt dar: 600,00 € / 6 Personen / 12 Monate = 8,33~ pro Person, pro Monat 8,33~ x 2 Personen = 16,66~ x 4 Monate = 66,66~ (Euro) 8,33~ x 4 Personen = 33,33~ x 4 Monate (für 9-12) = 133,33~ (Euro)
Somit würde Mieteinheit 1 für die Monate 9 – 12 66,67 € bezahlen und Mieteinheit 2 133,33 €
Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 200,00 € diese abgezogen von den 600€ Gesamt macht einen Rest von 400,00€
400,00€ / 5 Personen / 8 Monate = 10,00 pro Person, pro Monat
Rechnung wie oben, macht für Mieteinheit 1 20,00€ für Monat 9 und für Mieteinheit 2 30,00€. Zusammen macht das 50,00 € zzgl. 200,00 € für Monat 9-12 = 250,00 €
Daraus entsteht eine Reststumme von 350,00 € die demnach für Mieteinheit 1 für die Monate 1-7 für zusammen 2 Personen entsteht.
Ist diese Rechnung so korrekt oder denke ich zu kompliziert oder vielleicht auch zu einfach?
Für Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
LG und Vielen Dank im Voraus
Eure Delfina ^^
3 Antworten
Habe ich jetzt nicht nachvollziehen können...
Normalerweise rechnet man sowas per "Personenmonate" ab, also gewohnte Personen pro Monat. Den Leerstand rechnet man mit einer Person, die der Vermieter zahlt...
Demnach gibt es hier insgesamt 42 Personenmonate, wovon 24 auf Einheit 1 entfallen, 7 auf Vermieter/Einheit 2 und 11 auf Mieter/Einheit 2...
Die 600 Euro per Dreisatz umlegen, macht für Einheit 1 342,86 Euro, für Einheit 2/Vermieter 100 Euro, und für Mieter/Einheit 2 157,14 Euro...
Du darfst die Grundgebühr aber nur rausrechnen und getrennt umlegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Ich gehe mal davon aus, dass die Umlage der Wasserkosten nur als eine Gesamtposition vereinbart ist. Dementsprechend muss diese auch als eine Position auf der Abrechnung auftauchen, die Grundgebühr darf nicht rausgerechnet werden. Als Hilfsmittel, um rechtskonform abzurechnen, ist es zulässig, den Leerstand mit einer Person über den Vermieter zu veranschlagen, damit ist die Grundgebühr abgegolten...
Deine Vorgehensweise ist nachvollziehbar, aber vermutlich nicht vertraglich vereinbart, und damit rechtswidrig...
Danke für den Stern...
Wasser nach Personen umzulegen ist kompliziert. Es bedeutet, dass bei jeder Änderung der Personen der Hauptzähler (als einziger WZ) abzulesen ist und dementsprechend zu jedem Wechsel in der Abrechnung separat eine Verbrauchsberechnung vorzunehmen ist.
Beachte bitte, dass bei diesem Schlüssel auch die leerstehende Wohnung zumindest mit einer Person anzurechnen ist. Bei größeren Wohnung dürfen es gerne auch zwei sein.
Unsinn, die Umlage nach Personenmonaten ist völlig legitim, wenn das Zustandekommen in der Abrechnung erläutert wird, selbst wenn nur die Umlage per Personen im Mietvertrag vereinbart ist, und nicht die nach Personenmonaten...
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Im Internet habe ich gelesen, dass das Wassergeld bei einer Wohnung bei längerem Leerstand nicht vom vermieter getragen werden muss. Da die Wohnung über 1 Jahr leer stand, würde ich dieses als längeren Leerstand bezeichnen ?!? Oder liege ich damit falsch? Die Wohnung wurde im Oktober 2011 übergeben und im November 2012 neu bezogen. Da die Abrechnungsperiode immer von März bis März geht hat der Vermieter, in dem Fall meine Eltern, für den Abrechnungszeitraum Oktober 2011 bis März 2012 die Wasserkosten noch mit getragen. Von März 2012 bis November 2012 sollte jetzt aber zu alleinigen Lasten der Mieter gehen (da diese auch nicht zurückhaltend mit dem Wasserverbrauch sind!). Liege ich da falsch??? Zwischenablesungen wurden leider nicht vorgenommen und können daher auch nicht berücksichtigt werden.
Vielen lieben Dank schon mal :)
Es gibt gerichtliche Entscheidungen, die besagen, dass zumindest die Zählergrundgebühr bei Leerstand vom Vermieter getragen werden muss, da diese nutzungsunabhängig ist. Der Vermieter kann sich bei Leerstand also nicht völlig aus der Wasserabrechnung entziehen und nur nach Verbrauch umlegen. Sofern im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, Grundgebühr und Verbrauch getrennt abzurechnen, nimmt man daher als Hilfsmittel, dass bei Leerstand eine Person auf den Vermieter angerechnet wird...
Ich habe gerade noch mal recherchiert Die Wasser-Grundgebühren dürfen den Mietern für eine Leer stehende Wohnung nicht umgelegt werden. Das müsste doch bedeuten, wenn ich die Grundgebühr rausrechne, lt deiner Rechnung nach Personenmonaten ermittel und das Gleiche dann auch noch mal mit dem Verbrauch mache, da aber ohne Berücksichtigung des Leerstandes, käme ich doch theoretisch / praktisch auf die richtige und rechtlich korrekte Abrechnungssumme?!?
Vielen Danke nochmal :)