Wasserboiler tauschen - wer trägt Kosten

3 Antworten

Ihr habt die Boiler mitgemietet mit der Folge, dass die Wartungs- und Reparaturkosten der Vermieter tragen muss. Wartungskosten kann er in der Betriebskostenabrechnung auf euch umlegen (wenn das im Mietvertrag so geregelt ist). Reparaturkosten muss er selbst tragen, denn dafür u.a. bekommt er ja von euch die Miete. Hier kann es eine Ausnahme geben, wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Auf die ist dann genau zu achten, sowohl was die Höhe im einzelnen als auch im Jahr insgesamt betrifft. Schaut also in euren Mietvertrag. Und wieso ist es für dich in der Küche klar (wie wäre es denn deiner Meinung nach) und im Bad nicht?

Diese Sache fällt nicht unter eine etwaige Kleinreparaturklausel...

@XtraDry

Genauso ist es!

Also, 1. im Bad habt Ihr einen Durchlauferhitzer, und keinen Boiler, 2. das muss der Vermieter zahlen...

Ist der jeweilige Boiler Bestandteil der gemieteten Wohnung, also der Mietsache, trägt der Verm. die Reparatur- und auch evtl. Austauschkosten.