Wasseranschluß legen lassen?
Hallo Ihr, ich benötige ggf. einen Wasseranschluß für ein Wochenendhaus, das aber noch nicht offiziell als Wohnhaus eingetragen ist. Nur war der Mensch von den lokalen Wasserwerken da um zu schauen, ob der Wasseranschluß machbar ist. Er hat nun eine Kostenzusammenstellung geschickt, was das kosten wird. Seine Email klingt aber nun so, als MÜSSTE ich den Wasseranschluß nun legen lassen, obwohl der Preis SEHR hoch ist. Er will gleich die Baufirma beauftragen. Meiner Meinung nach ist sein Angebot aber nur unverbindlich, oder was meint Ihr?
7 Antworten
Was heißt "klingt"?
Kann nicht sagen, was da nun steht und was nicht.
Wenn da was mit "Auftragsbestätigung" steht, dann ja.
Ein Kostenvoranschlag / Angebot ist kein Auftrag und benötigt Deine Zustimmung. Ruf an und klär die Sache. Da steht doch garantiert ein Name des Sachbearbeiters (und dessen Tel.-Nummer).
Grüße, ------>
= Kostenvoranschlag, das ist gleichbedeutend mit "Angebot".
Ein Vertrag kommt nur durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Du hast jemanden kommen lassen und gefragt "Was kostet?"
Der hat Dir geantwortet "Kostet soviel. Machen lassen?"
Das ganze wird erst zum Auftrag, wenn Du einwilligst, ansonsten stehen Anfrage + Angebot gegenüber, eine Autragserteilung ist bislang nicht erfolgt.
Grüße, ------>
Dann solltest Du schleunigst widersprechen und dem Wasserwerk klarmachen, daß Du einen Kostenvoranschlag haben wolltest und noch keinen Auftrag erteilt hast.
Gleichzeitig könntest Du Dch mal bei der Gemeinde bzw. beim Landkreis erkundigen, ob Anschlußpflicht für Wochenendhäuser in Deiner Gegend besteht oder ob Du auch einen eigenen Brunnen bohren lassen darfst.
Ob sein Angebot unverbindlich ist, kann hier keiner sagen, wir sehen das Angebot ja nicht.
Man muss unterscheiden zwischen Wohnhaus und Wochenendhaus. In einem Wohnhaus muss es einen Wasseranschluss geben, in einem Wochenendhaus nicht unbedingt. Welchen Verwendungszweck hat denn das Gebäude nun?
Offiziell landwirtschaftlich genutztes Gebäude. Es hatte noch nie einen Wasseranschluß und ist unisoliert und hat Einfachverglasung. Es war auch noch nie als Wohnhaus angemeldet.
Landwirtschaftlich genutztes Gebäude... dann steht auch noch eine Nutzungsänderung an.
Mein Tipp: Bevor du Wasser- und ähnliche Dinge verlegen läßt, erkundige dich mal auf dem Bauamt, ob eine Nutzungsänderung von Landwirtschaft im Wochenendhaus so einfach möglich ist. Ich sehe da schwarz. Ist das gebäude größer als 36 m²? Wahrscheinlich! Dann wäre ein genehmigungspflichtiger Bauantrag fällig und das ggf. auch noch im Aussenbereich. Geh` erstmal zum Bauamt.
wenn du nix unterschrieben hast, war das unverbindlich
das würde der richter dir glauben, dass da kein mündlicher vertrag zustande gekommen ist
Ich denke einfach, das er sich nicht vorstellen kann das Du mit einem Eimer zum Nachbarn rennst und deine Notdurft auf einem Plumsklo im Garten verrichtest und ist davon ausgegangen, das es dann in Ordnung sein wird. Was steht denn oben auf dem Schreiben drauf ?
Da steht "Kostenvoranzeige"