Waschmaschine Wasserschaden
Hallo Leute, folgende Situation ist mir passiert.
Nach der Arbeit komme ich abends in die Wohnung und diese steht unter Wasser. Genau so wie zwei weitere Wohnung im Haus.
Die Waschmaschine hat nicht gewaschen. Der Wasserhahn war aber aufgedreht (mache ich nie zu). Der Adapter auf dem Hahn (Rohrbelüfter mit Rücklaufverhinderer) ist defekt und hat die Wohnung geflutet. Wasserstopp hätte an dieser Stelle nicht gewirkt, da der Schaden vor dem Wasserstopp entstanden ist. Was nun? Zunächst zahlt wohl erst einmal die Gebäudeversicherung. Wie geht es aber weiter? Kommen die mit Regress und wie begegne ich dem Regress?? Muss der Wasserhahn immer geschlossen werden oder ist das unverhältnismäßig. Kennt jemand vielleicht einen ähnlichen Fall und eine Entscheidung dazu?
Der Installateur, der mir den defekten Wasserhahn ausgetauscht hat, hat mir gesagt, dass es sich hierbei um einen "normalen" Verschleißschaden handelt.
Weiß jemand etwas?? Danke für eine Antwort!!!
4 Antworten
Hallo, der Wasserhahn ist grundsätzlich zuzudrehen wenn man das Haus/die Wohnung verlässt.
Dies führt zum ggf. Abzug bei Deiner Hausratversicherung für Deinen eigenen Schaden.
die gebäudeversicherung ist hier unter keinen Umständem im Spiel wenn es sich um den Anschlus handelt. Die Gebäudeversicherung übernimmt nur bei den Leitungen sozusagen ab der Wand, also alles was innerhalb der Wand verlegt ist.
Für die unter die beschädigten Wohnungen kommt vielleicht deren Hausrat erst einmal auf, die sich dann aber bei Dir (und Deiner hoffentlich vorhandenen Privathaftpflicht) den Regreß holen werden. Für eventuelle Gebäudeschäden kommt dann auch Deine Haftpflicht auf. Zu guter letzt kann dann Deine PH Dich auch wieder in Regreß nehmen wegen möglicherweise grober Fahrlässigkeit.
Zukünftig also bitte immer schön abdrehen!!
Für Deine Frage gibt es direkt mehrere Antworten.
Den Gebäudeschaden reguliert die Gebäudeversicherung. Vermutlich ist es eine Mietwohnung. Dann wird der Gebäudeversicherer Dich in regress nehmen, da Du grob fahrlässig gehandelt hast. Der Wasserhan zur Waschmaschine sollte eigentlich bei Abwesenheit geschlossen bleiben.
Für den Regressanspruch leistet wiederum Deine private Haftpflichtversicherung. Wenn Du keine hast, dann Gute Nacht.
Deine eigenen Schäden in der Wohunng übernimmt Deien Hausratversicherung. Anteilig, je nach Schwere Deines Verschuldens. Ausnahme: Deine Versicherung verzichtet auf die Einrede der groben fahrlässigkeit. Dann bekommst Du den Schaden komplett erstattet.
Die Nachbarn müssen ihre Schäden ebenfalls über ihre eigene Hausratversicherung abwickeln. Die wiederum wird sich wieder an Dich wenden, dafür leistet dann die Haftpflichtversicherung.
Also, die Gerichte verlangen beim Verlassen der Wohnung die Absperrung und dies ist ja auch grundsätzlich richtig. Die Gebäudeversicherung bzw. die Hausrat werden ordnen und meist nicht zu Gericht gehen, so meine Erlebnisse.
Normalerweise bezahlt das deine Haushaltsversicherung.
Deine Hausratversicherung wird deine eigenen Schäden übernehmen, die andern wären ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Ich vermute mal, dass der Schaden hätte verhindert bzw. verringert werden können, wenn du zu Hause gewesen wärest. Und genau das wird man dir vorwerfen und dich in Regress nehmen. So ist meine Einschätzung.
Nicht Hausrat, Haushaltsversicherung, die zahlt z.B. auch wenn du einschläfst beim Badewanne einlassen und der darunter deshalb im Wohnzimmer baden geht.....oder gibt es so eine in D gar nicht? Ich bin aus Ö.
In Deutschland ist es die Hausratversicherung.
Wie? Seit wann und warum? Was hat denn meine Hausrat mit dem Gebäude und den anderen Wohnungen zu tun?