Was zahlt die Haftpflicht?!
hallo an alle :)
ich habe mir vor einem halben jahr ein samsung galaxy s dous für 200€ bei saturn gekauft. letzten freitag hat mir auf einer party jemand im suff mein handy aus der hand auf den boden geschlagen. ich musste feststellen dass nicht nur das display, sondern auch der touchscreen gesplittert ist. wir lassen das natürlich über die haftpflicht der "schuldigen" person laufen ... wir haben der versicherung also das kaputte handy und den kaufvertrag zukommen lassen.
mein problem ist nun, dass ich nicht weiß in welcher form und höhe mir der schaden erstattet wird. allein die reperatur des displays kostet an die 100€ und der touchscreen wird nicht billiger sein, womit der preis für die reperatur annähernd dem der anschaffung entsprechen dürfte.
zahlt mir die versicherung in diesem fall den kompletten kaufbetrag aus, oder nur die kosten für eine reperatur ?
danke im vorraus :)
4 Antworten
Wenn die Reparaturkosten den Anschaffungspreis eines neuen, gleichwertigen Handys übersteigen, bekommst du Geld für ein neues. Ein wichtiger Hinweis: Verschweigt der Versicherung lieber, dass der Schädiger betrunken war. Für Dinge, die man im zugedröhnten Zustand falsch macht, fühlt sich die Versicherung (zu recht) nicht zuständig.
Zum einen erstattet die Haftpflichtversicherung nur bis zum Zeitwert des beschädigten Gegenstandes - mehr Schaden kann rechtlich ja auch nicht verursacht worden sein - (DerHans hat es bereits sauber erklärt), und zweitens ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug strafbar, sollte der Schädiger Deinen Rat tatsächlich befolgen.
Du hast einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verursacher. Ob er von seiner Versicherung Deckung erhält, ist nicht dein Problem.
Der Schadensersatz ist nach § 823 BGB auf den Zeitwert begrenzt. Bei elektronischen Geräten ist der nach einem halben JAHR EHER übersichtlich.
Wenn du 100 € bekommst, kannst du zufrieden sein.
Ich denke, was wirtschaftlich am besten ist. Ist wie bei einem Pkw- Totalschaden oder Reparatur? Was lohnt sich??
Die Versicherung müsste den Wiederbeschaffungswert zahlen. Vermute, das, was das Handy jetzt noch wert wäre oder die Reparatur, wenn es sich lohnt.
Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (d.h. eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist) zahlt die Haftpflicht den gegenwärtigen Verkehrswert.
Beispiel: Für ein Handy XY was vor 5 Jahren 800 EUR gekostet hat, bekommst du heute keine 800 EUR mehr, sondern den gegenwärtigen Verkehrswert. Das kann erheblich weniger sein! Es gibt aber auch Versicherungen, gerade bei solchen Unfällen mit Handys, die das ausschließen oder nur eine Pauschale erstatten.