was zahlt BGN

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Hallo erstmal,

ich denke es geht bei dir um eine Allergie gegen Mehlstaub, nicht gegen Mehl selbst. Und aus den weiteren deiner Beiträge schließe ich das du unter Atemwegsproblemen leidest. Damit tippe ich bei dir auf das bei Bäckern relativ weit verbreitete "Bäckerasthma", eine Lungenerkrankung hervorgerufen durch eine allergische Reaktion auf Mehlstäube.

Bist du derzeit arbeitsunfähig, also krank geschrieben? In diesem Fall erhältst du erst 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dieses entspricht ca. 70 % deinen Bruttoeinkommens, ist aber nie höher als das Nettoentgelt. Verletztengeld, dass die BGN statt des Krankengeldes zahlen könnte, erhältst du nicht weil kein Arbeitsunfall und auch keine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen gezahlt.

Was geschieht währenddessen?

An erster Stelle steht für die BGN nicht die Entschädigung, sondern die Wiederaufnahme der Arbeit, ggf. an einem anderen Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber. Dafür stehen ihr einige Mittel zur Verfügung, wie zum Beispiel die Veranlassung einer innerebtrieblichen Umsetzung, Arbeits- und Belastungserprobungen etc. Eine Umschulung kommt nur dann in Frage wenn keine anderen Maßnahmen mehr Erfolg versprechen. Mit eine Rolle bei der Umschulung spielen Alter und Vorbildung (Schulabschluss, Berufsausbildung etc.).

Bäckerasthma als Berufskrankheit

Gibt es auch, heisst BK 4301: "Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können". So der offizielle Text. Im Detail bedeutet das, dass deine Erkrankung nicht nur im medizinischen dieser Beschreibung entsprechen muss, du musst zur Anerkennung als BK auch deine gefährdende Tätigkeit auf Dauer aufgeben. Und das ist nur eine Voraussetzung zur Anerkennung dem Grunde nach, dass bedeutet nicht das dir eine Rente gezahlt wird. Dazu brauchst du eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von mind. 20%. Aber soweit ist das Verfahren bei dir noch lange nicht.

Dein Termin beim Arbeitsamt

Schätze ich persönlich so ein das die Agentur derzeit nicht viel tun kann oder wird weil du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst. Die Agentur für Arbeit kann ein wertvoller Verbündeter sein wenn es zusammen mit der BGN um eine Umschulung im Rahmen der Prävention geht. Die BGN muss nämlich auch dann handeln, so steht es im § 3 der Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Nach dem ganzen Bla bla jetzt zu deinem Fragen:

Derzeit bekommst du von der BGN kein Geld, dass ist relativ eindeutig. Entweder du gehst arbeiten und erhältst Lohn, oder du bist krank geschrieben und erhältst Lohnfortzahlung/Krankengeld. Weitere Leistungen erhältst du nicht.

Mein Tipp

Halte Kontakt zu deiner BG, frage sie und vielleicht auch deine Ärzte ob es sinnvoll ist einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung zu stellen (derzeit vielleicht noch etwas früh, solltest du aber nicht aus dem Blick verlieren). Und am meisten gedient wäre dir mit einem schadensgerechten Arbeitsplatz, nicht mit einer Rente. Ich weiss nicht wie alt du bist, aber ich denke nicht das du so alt bist das du schon nennenswerte Beitragsjahre zusammen hast.

du bist "nur" berufsunfähig, abe nicht arbeitsunfähig. das heißt, dass du im Moment eine kleine Rente von der BGN bekommst, oder eine Umschulung, aber du solltest dich schnell auf die Suche nach etwas neuem machen. Umbildung oder Jb, denn von der BGN kannst du nicht leben

du bisst vielleicht jetzt berufsunfähig, weill du in deinem gelernten beruf aus gedunsheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, aber du bist noch lange nicht arbeitsunfähig.

Daher solltest du dir überlegen, ein Umschulung zu machen. Vielleicht kannst du in den kaufmännischen Bereich gehen und bei einere größeren Bäckerei auf dem Büro arbeiten, da du dich ja in Bäckerein evtl. etwas auskesnnt, was den ablauf zwischen Backstube und filiale angeht.

Wende dich auf jeden Fall auch mal ans Arbeitsamt. Dort kann man dir evtl. auch Weiterbildungen / Umschulungen anbieten, die vom Amt bezahlt werden.

leider darf ich in keiner Bäckerei mehr rein gehen da es sich um Mehlstaub Allergie handelt. Da ich auch schon mal in Geschäft umgefallen bin wegen dieser Allergie.

Wie läuft es mit einen Umschulung muss ich wieder 3 Jahre in Berufsschule gehen und die ganzen Prüfungen machen?

Morgen hab ich ein Termin beim Arbeitsamt.

@Lori86

Eine Bäckerei besteht nicht nur aus der Bäckerei selbst, sondern auch an Büroräumen. ;-) Da dürfte die Staubbelastung evtl. nicht so hoch sein.

Wie lange eine solche Umschulung dauert kann ich dir nicht sagen, das wirst du morgen bei deinem Termin erfahren. Kommt wahrscheilich auch auf die Art der Umschulung an, und ob du Vollzeit- oder Teilzeit-Umschulung machen kannst.

Hast du denn schon eine Vorstellung, in welchem Beruf du dir vorstellen könntest zu arbeiten? Mach dir da mal bis morgen erste Gedanken, dass du das in dem gEspräch gleich sagen kannst. Dann wird die Suche nach Umschulung / Weiterbildung evtl. einfacher.

@BoeserEngel

gedanken hab ich mir schon gemacht und ich will im verkauf bleiben nur nicht mehr in bäckerei halt.

Ja das stimmt in büro ist da nicht so viel mehl aber für mich reicht das, ich kann nicht mal in bäckerei was kaufen gehen das mir schon die luft fehlt leider.

ok ich lass mich mal überraschen was die morgen zu mir sagen

@Lori86

Evtl. brauchst auch keine Umschulung.

Du bist Bäckereifachverkäuferin mit langjähriger Berufserfahrung im verkauf. Da kannst du dich evtl. auch bei Lebensmittelgeschäften bewerben. Aber vorsicht, bei vielen Discountern gibt es mittlerweile auch einen Backshop. Oder wäre das ok für dich?

Die BGN zahlt nur dann, wenn die Mehlallergie durch den Beruf verursacht wurde und Du entweder den Nachweis führen kannst oder die Mehlallergie bereits als Berufserkrankung anerkannt wurde. Ist das nicht der Fall, erhältst Du von der BGN gar nichts...

ich hab Mit der BG tel und die können mir nur sagen das es eine Berufserkrankung ist, da es erst durch mein Beruf entstanden ist. Aber mehr info können die mir nicht geben. Weist du vielleicht wie es weiter läuft und was ich von dene alles bekomme(was die zahlen)?