Was zählt zu "Haushaltseinkommen"?

4 Antworten

Wenn der überwiegende Teil Deines monatlichen Einkommens aus elterlichem Unterhalt besteht, wirst Du wahrscheinlich Deine Eltern als Bürgen brauchen, um den Mietvertrag abschließen zu können.

schon, nur darf ich das trotzdem als "Haushaltseinkommen" angeben?

@Nayaneleven

Natürlich kannst Du es als solches angeben.

Lohn, Gehalt, Unterhalt, Renten, Kindergeld, Bafög, BAB usw.

Ob dem Vermieter die "freiwilligen" Zahlungen deiner Eltern ausreichen wage ich zu bezweifeln.

Ja das zählt auch dazu.

Aber mir als Vermieter würde das nicht reichen, denn die Eltern könnten jederzeit die Zahlungen einstellen. Ich würde daher eine Bürgschaft der Eltern verlangen.

"Aber mir als Vermieter würde das nicht reichen, denn die Eltern könnten jederzeit die Zahlungen einstellen."

Nicht sehr vorausschauend gedacht. Jede Finanzquelle kann versiegen. Ein Mieter kann auch schnell mal den Job verlieren oder 

@Nayaneleven

Ein Mieter kann auch schnell mal den Job verlieren

Deshalb nehmen wir bei 500€ Warmmiete keine Interessenten mit einem Nettoeinkommen unter 1500 €.

Ja: Das Haushaltseinkommen meint das allen künftigen Mietern der Wohnung einmal zur Verfügung stehende Geld aus Lohn/Gehalt/Minijob, BaföG, BAB, Zinsen, Hartz IV, Renten usw.

Bei dir also hauptsächlich nur das, was deine Eltern dir (freiwillig?) bezahlen.

G imager761

Jap.