Was zählt als einparken/zuparken?

6 Antworten

Wenn zwischen ihm und dir die Lücke für ihn zu eng ist bedeutet es ja zwangsläufig,dass rechts von ihm eine größere Lücke sein muss.Da man auch rechts einsteigen darf wird es sicher kein Problem geben.

Ich sehe das etwas Anders als die Meisten hier...


§ 1 StVO Grundregeln

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer einen Anderen einparkt der behindert ihn dadurch. Das gilt auch dann wenn man selbst korrekt innerhalb seiner Markierung steht und nur der Andere durch sein schiefes oder einseitiges Parken den Parkraum verengt hat.

"Nach den Umständen umvermeidbar" heißt das man selbst in der Pflicht steht alles zu tun was angemessen erscheint um diese Behinderung auszuschließen. Und das bedeutet dann in der Regel das man sich einen anderen Parkplatz suchen muss wenn man diesen nicht ohne Behinderung des Anderen benutzen kann.

Der Andere hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die darf man aber nicht selbst mit einer OWi beantworten.

Ein schöner Paragraf, den jeder Kennt und gegen den Jeder ständig verstößt.

Die Frage ist, wie man "nach den Umständen unvermeidbar" auslegt. Wenn kein anderer Parkplatz in erreichbarer Nähe ist und z. B. ein Temin ansteht, der keine Zeit für weitere Parkplatzsuche lässt, würde ich diese Behinderung schon als "unvermeidbar" einstufen.

"Umstände" sind halt immer eine Einzelfall-Entscheidung ...

Wenn der "Andere" nicht mehr einsteigen und somit sein Fahrzeug nicht mehr benutzen kann, kann dies sogar den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

§ 1 StVO:

Grundregeln

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Es hängt also an der Definition: mehr als den Umständen unvermeidbar ......

Wenn du also so parkst, wie vorgeschrieben, dann ist diese Behinderung unvermeidbar und somit in Ordnung.

Nein ist es nicht, solange du innerhalb der gekennzeichneten Fläche stehst. Wenn du allerdings noch Raum zum korrigieren ist, solltest du das machen.

Leider nicht, das war der letzte freie parkplatz :D

@uepsizet

Ich meinte nicht das du dir nen anderen Platz suchen solltest, sondern wenn du relativ weit rechts in der Parklücke stehst, dann solltest du versuchen dich mittig zu stellen.

Wenn du innerhalb einer gekennzeichneten Fläche stehst, stehst du korrekt. Wenn das andere Fahrzeug nun so schlecht eingeparkt ist das es extrem nah an der Markierung steht oder die Markierungen zu eng angezeichnet sind, ist das nicht dein Problem. Ebenso wenig wie die Sorge wie dick der Fahrer des Fahrzeugs u.U. sein mag.

Dein Problem wird's erst dann, wenn er dir seine Tür in die Beifahrerseite deppert und wegfährt. ;)