Was wird mit einer evtl. Steuerrückerstattung bei Todesfall des Mannes und ich Erbe ausschlage ?
4 Antworten
Wenn der EM bereits vor Abgabe der Steuererklärung verstorben ist (i.d.R. erkennbar an der fehlenden Unterschrift), dürfte das FA hins. des/der Erben entsprechende Dokumente anfordern. Auch wären bestimmte Formalitäten bei der Bekanntgabe des Bescheids (zugleich als Rechtsnachfolger für den verst. xy) zu beachten. Erstattet würde nur, wenn die Berechtigung einwandfrei geklärt ist (bspw. bei mehreren Erben durch entspr. Vollmachten).
Bei einem Todesfall nach Abgabe der Steuererklärung dürfte der Steuerfall allerdings mangels Kenntnis erst mal "so durchlaufen" und die Rückzahlung auf das dem Finanzamt bekannte Kto gehen - ob danach allerdings noch mal was kommt...(viele schlaflose Nächte) ?
Diese Problematik tritt regelmäßig auf, wenn sich Eheleute trennen und bis einschl. für das Trennungsjahr die finanz. günstigere Zusammenveranlagung wählen.
Im Fall einer Erstattung richtet sich der Anspruch nach § 37 Abs. 2 AO.
Berechtigt ist der Ehegatte, der die zu erstattende Steuer an das FA gezahlt hat oder auf dessen Rechnung bezahlt wurde. Hat nur einer Lohnsteuer oder Vorauszahlungen gezahlt, ist die Zuordnung einfach. Ansonsten wären besondere Rechenschritte für die Aufteilung nötig.
FAZIT: Wenn auch du Zahlungen geleistet hast, steht dir auch ein Teil der Erstattung zu
Die Steuererstattung des Verstorbenen ist Teil des Erbes. Wird dieses vom Erben (also in diesem Fall sie) ausgeschlagen, hat dieser auch auf die Steuerrückerstattung kein Anspruch.
Noch ein paar Infos:
Witzig. ...Ich bin etwas überfordert. Mein verstorbener Mann und ich waren getrennt, nur Scheidung wurde bis dato nicht ausgesprochen. Und wenn ich die Beisetzung nicht finanzieren müsste, wäre mir die Steuer egal
Dann geht das Geld an den Staat bzw. wenn noch Schulden bestehen, werden die davon bezahlt.