Was wenn mein Arbeitgeber mir das tragen von Gehörschutz mit Radio am Arbeitsplatz verbieten möchte?

5 Antworten

Das ist Quatsch, er muss keine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um dir zu beweisen das du diesen Gehörschutz nicht tragen darfst.

Der Gehörschutz dämmt erheblich die Umgebungsgeräusche ein, zusätzlich noch das Radio ist einfach zu viel.

Naja, es ist sicherheitsgefährdent. Deine Aufmerksamkeit hat der Arbeit zu gelten und nicht dem Radio. Und Radio hören kann er dir untersagen und dich auch abmahnen.

Und was ist, wenn du was überhörst und es passiert was? Dann hast du ein Problem, denn dann wird dein Arbeitgeber dir die Alleinschuld, oder zumindest die Hauptschuld, anlasten können. Dann kann es sein das du keine Entschädigung oder Ähnliches bekommst, weil du grob fahrlässig gehandelt hast und dich nicht an Dienstanweisungen gehalten hast.

Und Angenommen, du verletzt jemanden aufgrund deiner Unaufmerksamkeit, kannst du dicvh richtig in die Scheis*e reiten.

Aber du kannst dich natürlich auch mit deinem Chef deswegen anlegen. Kommt bei zukünftigen Übernahmen, Vertragsverlängerungen, Gehaltsverhandlungen und eventuell anstehenden Beförderungen immer gut.

die gefährdungsbeurteilung kannst du gerne anstreben,aber auch in der wird dir das radio hören unter dem gehörschutz nicht erlaubt warden.

Diese Ohrenstöpsel mit Smartphone sind sowieso gehasst - egal wo man arbeitet. Die allgemeine Aufmerksamkeit leidet darunter.

"Ohrstöpsel" mit Smartphone dran sind ohnehin nicht als persönliche Schutzausrüstung durch die BGen zugelassen und scheiden daher direkt von vornherein aus.

Es gibt Kapselgehörschutz (sogenannte Mickey Mäuse) mit eingebauter Radiofunktion die eine Zulassung haben.

Das letzte Wort trägt aber nunmal der Arbeitgeber wie Schmand2001 schon richtig geschrieben hat.

Du hast das zu tun, was dein Chef dir sagt. Und zwar ohne Nachfragen und erst Recht ohne Widerrede!

Der Arbeitsplatz ist kein Kasernenhof mit Drill und Kadavergehorsam!!

Es gibt zwar sicher etliche Situationen, in denen der Arbeitnehmer "ohne Nachfragen und erst Recht ohne Widerrede" Anweisungen des Arbeitgebers in dieser Art zu befolgen hat, Deine Aussage ist so allgemein aber völliger Unsinn, weil sie den Vorrang vertraglicher Vereinbarungen und gesetzlicher Bestimmungen ignoriert!