Was wenn eine begangene Straftat legal wird?
Wenn ich im Gefängnis bin und,nehmen wir an, eine 5 jährige Haftstrafe habe, werde ich dann entlassen, wenn die begangene Straftat im Zeitraum meine Inhaftierung legal wird ? Als Beispiel Handel mit Drogen oder sowas .
5 Antworten
Es würde sich nichts ändern, Gesetzesänderungen gelten nicht rückwirkend, es zählt einzig und alleine der Tatzeitpunkt. Selbst wenn du einen Tag bevor das Gesetz geändert wird die Tat begehst, wirst du noch dafür verurteilt, denn zum Zeitpunkt der Tat war es strafbar.
Es wird immer nur der Zustand zur Tatzeit betrachtet.
Es war illegal und du hast zu diesem Zeitpunkt gegen das Gesetz gehandelt.
Ob es immer noch illegal ist, wenn du es wieder tust, ist egal, wichtig ist der Stand der Dinge zur Tatzeit.
Wenn ich falschparke und das Parkverbot wird irgendwann wieder aufgehoben, bekomme ich auch nicht mein Geld zurück. Schön wär's. ;-)
LG Willibergi
Nein, denn für dich gilt die Rechtslage zur Tatzeit!
Nein, du hast die Straftat ja begangen als es illegal war.
Wahrscheinlich würde man Dir die restliche Inhaftierung amnestieren?