Was versteht man unter der gesetzlichen Kündigungsfrist (Arbeit)?
Hallo zusammen, ich habe mir vor kurzem meinen Arbeitsvertrag durchgelesen, in diesem steht:
"Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleiche Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers."
Habe ich jetzt 4 Wochen Frist oder 3 Monate?
Danke schonmal :)
2 Antworten
Bei Dir gilt § 622 Abs. 2 BGB.
Durch den Zusatz:
Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleiche Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers."
kannst Du mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nur in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB).
Nach zwei Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist für den AG nach § 622 Abs. 2 BGB schrittweise nach Betriebszugehörigkeit.
Diese schrittweise Erhöhung gilt nach diesem Arbeitsvertrag auch für Dich.
Wenn Dein Arbeitsverhältnis acht Jahre bestanden hat, hast Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt bis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses von 10 Jahren. Danach wird die Kündigungsfrist wieder um einen Monat verlängert.
Die Ausbildungszeit zählt zur Beschäftigungsdauer. Lies mal hier:
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/betriebszugehoerigkeit-welche-zeiten-zaehlen-dazu/
4 Wochen, immer zum 15. oder zum Ende des Monats
Das gilt hier nur in den ersten zwei Jahren (§ 622 Abs. 1 BGB).
Durch den Zusatz, dass sich die Kündigungsfrist des AN im gleichen Maß wie die des Arbeitgebers erhöht, gilt § 622 Abs. 2 BGB und da erhöhen sich die Fristen schrittweise.
ja natürlich, da er sich ja gerade seinen Arbeitsvertrag durchgelesen hat, geh ich mal davon aus, das es ein Neuer ist
Zählt die Ausbildung jetzt dann zum Arbeitsverhältnis dazu oder nur die Zeit mach der Ausbildung.