Was verstehe ich unter Vollzugskosten beim Immobilienkauf?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das gehört selbstverständlich zu den Kosten des Notars für den Vollzug des Vertrags. Er macht das ja nicht losgelöst vom Vertrag. Grundsätzlich steht es Ihnen und dem Verkäufer frei zu vereinbaren, wer da die Kosten für welche Teile des Vollzugs trägt. Sie hätten im Kaufvertrag auch festhalten können, dass der Käufer die Kosten des Vollzugs trägt mit der Ausnahme ..., wo der Verkäufer die Kosten trägt. Haben Sie pauschal vereinbart, dass Sie die Kosten tragen, so kommen Sie da nachträglich nicht mehr raus. Es sei denn, der Verkäufer ist kulant (nachfragen können Sie ja bei ihm).

.. und da fängt der Ärger schon in der Hasugemeinschaft an. Dahin wollt Ihr ziehen?? Na viel Spass.

Meine Ex ist Immoverwalterin. dadurch habe ich so einiges mitbekommen und kann nur jedem von einer ETW abraten, wenn er sie selber bewohnen möchte. Als Kapitalanlage ist das wunderbar.

Nein, da ziehen wir nicht selber ein. Aber was hat die Antwort mit der Frage zu tun???