Was verdient ein Betriebsrat?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt §37 Absatz 1 und folgende Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

http://dejure.org/gesetze/BetrVG/37.html

Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.

Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.

Das Gesetz ist hier eindeutig, alle Mitglieder des Betriebsrates übernehmen diese Funktion ehrenamtlich. Ehrenamtlich heisst, dass eine bessere Bezahlung aufgrund der Funktion "Betriebsrat" nicht zulässig ist.

Ein Betriebsrat ist kein Berufspolitiker, deshalb kann er nicht aufgrund der Leistungen in seiner Funktion als Betriebsrat bezahlt werden.

Wenn der Betriebsrat aber nicht aufgrund seiner Funktion besser bezahlt werden kann muss es einen anderen Maßstab geben. Dies ist die betriebsübliche Gehaltsentwicklung im vorher ausgeübten Beruf des Betriebsrats.

Funktionsausübung:

Der Betriebsrat muss sein Ehrenamt objektiv wahrnehmen können, zudem ist der dazu verpflichtet vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten (ohne zu vergessen wessen Interessen er vertritt). Der Betriebsrat muss seine Funktion unabhängig ausüben können und er muss auch die Belange von Minderheiten vertreten können.

Verletzt der Betriebsrat gesetzliche Vorschriften, oder bleibt er untätig, sieht das Betriebsverfassungsgesetz verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor.

Das Betriebsratsgremium und jeder einzelne Betriebsrat muss sich spätestens alle 4 Jahre bei der Betriebsratswahl dem Urteil der Arbeitnehmer stellen, dies sollte genug Ansporn seine Funktion bestmöglich ausüben zu wollen.

Wobei eine objektiv gute Leistung keine Garantie dafür ist wiedergewählt zu werden, da die Vorstellungen innerhalb einer Belegschaft sehr unterschiedlich sind. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht so genau für was ein Betriebsrat überhaupt zuständig ist und welche rechtlichen Möglichkeiten er hat.

Die einen schätzen einen lautstarken Auftritt bei dem der Arbeitgeber frontal angegriffen wird und viele Fahnen geschwungen werden, andere wollen in erster Linie ihre eigenen Interessen vertreten sehen.

Auch der Arbeitgeber könnte ein Motiv haben, sich Betriebsräte mit höheren Gehälten kaufen zu wollen.

Deshalb halte ich es für richtig dass ein Betriebsrat seine Funktion ehrenamtlich ausübt.

Peter Kleinsorge

Ein freigestellter Betriebsrat darf nicht mehr verdienen als wenn er seine normale Arbeit machen würde.

Es ist laut BetrVG sogar verboten. Ansonsten wäre es Amtsmissbrauch.

In der Kommentierung und Rechtsprechung zu § 37 Abs. 4 BetrVG hat sich hierzu eine umfassende Betrachtung durchgesetzt, die folgende Gesichtspunkte hat: Bei der Rechtsfigur des »vergleichbaren Arbeitnehmer« geht es um zwei zentrale Aspekte, die hier zu berücksichtigen sind: Zum einen die Qualifikation, zum anderen die Persönlichkeit. Lässt sich die berufliche Qualifikation über den Betrieb hinweg relativ leicht vergleichen, weil sich die erworbenen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse in abgeschlossenen Schul- und Berufsabschlüssen, (Zwischen-)Zeugnissen, Teilnahmebestätigungen über Fortbildungen etc. zum größten Teil widerspiegeln, lässt sich dagegen das, was mit dem Begriff »Persönlichkeit« umschrieben wird, nicht so einfach fassen. Da geht es gerade um die Charaktereigenschaften, die viele Vorgesetzte und Führungskräfte mit Argwohn betrachten, aber insbesondere von der Belegschaft geschätzt werden: Mut, Bereitschaft sich für andere einzusetzen, klare Prinzipien, Standfestigkeit, Widerspruchsgeist, uneigennütziges Handeln, strategisches und politisches Denken. Der Begriff «vergleichbar« ist zugleich subjektiv zu verstehen. Das heißt, dass ein Betriebsratsmitglied mit besonderen Fähigkeiten und Eigenschaften auch nur mit solchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vergleichen ist, die ebenfalls eine vergleichbare herausragende berufliche Entwicklung genommen haben.

Kermit4S 
Fragesteller
 26.07.2011, 21:58

Danke für die gute Antwort!

kommt darauf an wo und ob es ehrenhalber ist!

Betriebsratstätigkeit darf nicht gesondert entlohnt werden! Das wäre ja Bestechung...

user2492  26.09.2012, 12:58

Sehe ich genauso.