Was unternehmen gegen Schikanen vom Vermieter?
Hallo Leute, weiter geht es im Kampf ums Recht. Vermieter hatte Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Innerhalb dieser Kündigungsfrist war es mir jedoch nicht möglich eine neue Wohnung zu finden. Somit kam es letzte Woche zur Räumungsklage vor Gericht. (Güteverhandlung). Richterin fragte Kläger (Vermieter + RA), was deren Vorstellung wäre, wie lang ich noch in der Wohnung verbleiben könne. Antwort Kläger: 1-2 Monate. Richterin meinte dazu: „Das ist ja recht kurz“! Richterin stellte zudem fest, dass der Beklagte (Ich + RA) sich in einem sehr hohen Maß um Wohnungen beworben hat. Richterin war mir wohlgesonnen! Nach einigem bla bla kam dann der Urteilsspruch. Beide Parteien einigen sich auf 5 Monate, Auszug zum 31.10.2017 mit einer Kündigungsfrist, meinerseits, von einer Woche. Mutter vom Vermieter (Hausdrachen) war nachher über das Urteil stinksauer. Zumal Mutter auch schon in unser Haus eingezogen ist, muss ich mit weiteren Schikanen rechnen. Ich selbst werde mich weiter um Wohnung bemühen, da ich nicht mit dieser Familie unter einem Dach wohnen will. Aber nun zu meinem Anliegen: A) Einen Tag nach dem Gerichtsurteil hat Vermieter neue Briefkästen für seine Familie angebracht. Mein Briefkasten wurde von der Wand genommen und steht nun auf dem Boden herum. Seit dem habe ich auch schon fremde Briefe in meinem Kasten gefunden. Ich denke der Briefträger ist es nicht gewohnt Briefkästen auf dem Boden vorzufinden. Ich weiß, dass es Vorschrift gibt, was das anbringen von Briefkästen betrifft. Frage: Sollten weiterhin solche Schikanen durchgeführt werden, könnte ich dann das Räumungsurteil noch mal anfechten? (Nur als Druckmittel gegen das Benehmen des Vermieters). B)… Mal angenommen ich habe bis zum 31.10. noch keine neue Wohnung gefunden…Wird mir dann die Wohnung am 1.11. geräumt?? Danke fürs zuhören
4 Antworten
: Sollten weiterhin solche Schikanen durchgeführt werden, könnte ich dann das Räumungsurteil noch mal anfechten? (Nur als Druckmittel gegen das Benehmen des Vermieters).
Vermutlich nicht. Das wären ausschließlich zivilrechtliche Dinge. Hinsichtlich des Briefkastens würde ich den Vermieter auffordern, diesen wieder zu montieren.
Wenn der Vermieter schikaniert, bzw. hierdurch eine objektive Beeinträchtigung der Wohnung entsteht, kannst Du immer noch die Miete mindern.
Mal angenommen ich habe bis zum 31.10. noch keine neue Wohnung gefunden…Wird mir dann die Wohnung am 1.11. geräumt??
Es kommt darauf an. Wurde hier tatsächlich ein vollstreckbares (!) Urteil gesprochen oder nur ein Vergleich?
Das ist ein riesen Unterschied. Aus einem Gerichtsurteil kann der Vermieter vollstrecken lassen (deswegen heißt es auch (vorläufig) vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils) aus einem Vergleich nicht unbedingt.
Die einzige Möglichkeit wäre hier eine vereinbarte Zwangsvollstreckungsunterwerfung, was mich wiederum wundern würde, da diese notariell beurkundet werden muss.
Ich nehme alles zurück. Gemäß § 794 ZPO ist auch ein gerichtlicher Vergleich vollstreckbar.
Sorry...
Du solltest also zusehen, dass Du am 31.10. raus bist.
Danke :-)
Dafür gibt es z.B. Mieterschutzvereine. Geh mit dem Mietvertrag zu einem und schildere!
RA von mir ist aus dem Mieterschutz... Aber ich denke es gibt auch hier einige Menschen, die dazu etwas wissen... ohne mit dem hinweis zu kommen "Geh zum Anwalt"! ;-))
Für so eine "Abhandlung" kann Dir nur rechtlich jemand helfen
RA von mir ist aus dem Mieterschutz... Aber ich denke es gibt auch hier
einige Menschen, die dazu etwas wissen... ohne mit dem hinweis zu kommen
"Geh zum Anwalt"! ;-))
Du hast Vorstellungen! Das ist doch klar, dass die sauer sind. Nichts ist schlimmer als Mieter wie du, da bekommt man als Vermieter echt Alträume von! Und dann erwartest du noch das die nett zu dir sind? Unfassbar!
Wenn jemand so schreibt wie du, scheinst recht einsam zu sein... ruf doch mal die Seelsorge an :-D Tschüß
zu A: Nein: Ohne fristwahrendes Einlegen eines Rechtmittels entfaltet der Vergleich Rechtskraft.
Mietmängel sind eine andere Baustelle. Die verlangt man schrifltich und zugangssicher unter angemessener Fristsetzung behoben und kündigt an, sie nach fruchtlosem Fristablauf in Ersatzvornahme zu beheben und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen.
Gleichzeitig kann man angemessen und taggenau ab Kenntnisnahmemöglichkeit bis Behebung des Mangels die Miete mindern
zu B: Richtig: Mit rechtskräftigem Beschluss kann der VM mit Gerichtsvollzieher Räumung vollstrecken lassen, falls ihm die Mietsache nicht spätestens am ersten Werktag nach Beendigung des MV vertrags- wie ordnungsgemäß zurückgegeben würde.
Vollstreckungskosten, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz dränge da ebenso durch.
G imager761
danke :-)
Schreiben von Richterin erfolgt wohl nächste Woche. Da es aber eine Gütevereinbarung war, ist es letztendlich nicht zum Verfahren gekommen...so habe ich das verstanden