Was tun, wenn Vodafone trotz 2.Schrift 12 Monate zuviel abgebucht hat?

5 Antworten

Hallo, es ist immer wieder traurig, - auch hier - zu lesen, welche ausgewichsten Maschen es gibt, nach denen "abgeräumt" wird in diesem Land! Wir leben in einem Verbrecher-Staat! Bei so großen Anbietern / firmen habe ic auf meine Tour recht gute Erfahrungen bei der Ein- / Rückholung solcher Kleinbeträge. Die Frage ist, ob 1. die Klausel über die Pflicht zur Prüfung der Rechnungen bei Verbrauchern überhaupt wirksam ist und worauf sich die Prüfungspflicht bezieht ( z.B. fehlerhafte Gesprächs- / Verbindungsabrechnungen oder eben, wie hier, fehlerhafte Tarifabrechnung ) und 2. welche Frist angemessen ist für die Prüfung. Bei Banken bzgl. Konto- / Depotauszügen sind es oft 6 Wochen - 2 Monate. Insoweit ist die Kulanzgutschrift z.T. wenigstens nicht ganz kulanzweise, sondern schlicht aufgrund des nach deren eigener Argumentation durchsetzbaren Anspruchs.

Nun kommt es sehr darauf an, die vertraglichen Unterlagen von Anbeginn bis dato zu prüfen und zwar insbesondere, in welchen Zeiträumen des Vertrages welche Fassung der AGB galten. Dann kommt es darauf an, zu prüfen, ob und inwieweit die hier in Rede stehemde Klausel überhaupt bereits eingeschlossen war im Vertrag und ob diese und möglicherweise auch andere Klauseln gegenüber Verbrauchern überhaupt wirksam sind. Hier geht es um einen Anspruch aus sog. ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB und ich kann hier nicht abschließend angeben, was ich persönlich über diese Klausel denke, da ich die vertraglichen Unterlagen pp. nicht kenne. Persönlich neige ich in eigenen Angelegenheiten zum Sportsgeist und da ich den Vorteil habe, beruflich mit der Rechtsverdreherei zu tun zu haben, verklage ich solche Pennerbuden. Das kann ich Ihnen hier nun so einfach nicht empfehlen ... Wenn ich in meinen Angelegenheiten zum Ergebnis komme, dass ich keine Chance haben werde, dann kündige ich und erpresse sie dann in der Art, dass ich zum Schluß den vorherigen Schaden irgendwie ganz oder tlw. wieder "rein" bekomme. Ich kann Sie trösten: mit der Telekom, also t-mobile, habe ich auch nur Ärger und dann rufe ich auch ab und an mal bei denen ihrer Geschäftskunden-Hotline ( ich bin Geschäftskunde ) an und lasse in starken Worten meinen ganzen Frust ab, solange bis ich merke, dass die oder der am anderen Ende genug hat und dann frage ich nach Wiedergutmachung - da kommt immer irgendetwwas bei raus, das ist lukrativ ... Anders kommt man denen nicht bei, weil es ja dauernd, alle 3 Nasen lang, Ärger gibt. Viele Grüße

Hallo,

hab ja heute was erlebt, das kann ich nicht glauben.

Meiner Mutter wird seit 2 Jahren 10 Euro zuviel abgebucht. 40Euro/ Monat für Festnetz und 6000 Breitband Internet. Dieses Angebot gibts gar nicht bei Vodafone und war auch so nicht bei Arcor angeoten worden. Bei meiner Reklamation wurde ich extrem schroff angemacht und mir angeboten um 2 jahre zu verlängern um den zukünftigen Preis zu senken.

Als Grund warum zuviel abgebucht wird, wurde mir gesagt das im Vertrag von Arcor handschriftlich der Preis angepasst wurde und bei Vodafone dieser nicht akzeptiert wird. Meiner Mutter wurde dies natürlich nicht gesagt.

Das sind immerhin 240 Euro die Vodafone dadurch abzocken konnte. Bin ziemlich geschockt, dass mir gesagt wurde das ich ja den rechtlichen Weg gehen kann wenns mir nicht passt.

Bei O2 und Alice hatte ich bisher ähnliche Fälle, wo immer ein Ausgleich geleistet wurde.

Kann man da was machen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir ein Tip geben.

Gruß Tim

Ich kann verstehen, dass die Bank Beträge nicht mehr zurückbuchen kann, deren Fehlerhaftigkeit zu spät (meist 6 Wochen) angezeigt wird, aber dass nun auch der Abbucher dieses Recht für sich beansprucht widerspricht auch meinem Rechtsverständnis.

Möglicherweise gebieten es die AGB, dass du Fehler rechtzeitig anzeigst, aber daraus den Anspruch abzuleiten, dass wenn du diesem Gebot nicht nachkommst, die Beträge gleich vollständig einbehalten werden dürfen, finde ich sehr befremdlich. Steht diese Folgerung aus deinem Versäumnis auch so in den AGB?

Ich bin kein Jurist, aber aus einer Verletzung der vertraglichen Vereinbarung diese Konsequenzen zu ziehen, kann nicht verhältnismäßig sein. Evtl. (!) können dir aufgrund dieser "Pflichtverletzung" die Gebühren für den Mehraufwand der Rückbuchung auferlegt werden.

Ich scheue mich - anders als die meisten hier im Forum - dir zu raten, sofort einen Anwalt aufzusuchen, denn ich weiß, dass auch die Einholung eines juristischen Ratschlages bereits kostenpflichtig sein kann. Diese Kosten lohnen sich bei einem Streitwert von 60€ kaum und werden dir auch nicht von Vodafone erstattet, wenn sie sich später entschließen, dir das Geld dennoch zurückzuerstatten.

Schreibe einen Brief, indem du Vodafone aufforderst, die zuviel abgebuchten Beträge zurückzuersatten. Setze eine Frist von 14 und behalte dir Rechtsmittel vor, sofern das Geld nach Verstreichung der Frist nicht gutgeschrieben wurde. Lasse den Brief von einem Gerichtsvollzieher zustellen. Die Wirkung ist eindrucksvoller.

Mehr kann man dann aber als Privatperson nicht mehr machen, als danach zum Anwalt zu gehen. Bloß der lacht natürlich über den Streitwert von 60€.

sind die nicht auch insolvent?

wieso kündigst du nicht einfach