Was tun, wenn Vermieter einen Schaden an der Mietsache nicht behebt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wasserschäden an den Decken deiner Wohnung sind höchstwahrscheinlich nicht von dir verursacht. Gibt es eine vermietete Wohnung über deiner Wohnung, dann könnte deren Mieter der Verursacher des Wasseschadens sein.

Der Vermieter könnte den Waserschaden seinen Immobilienversicherung gemeldet haben, wenn er für das Haus eine abgeschlossen hat. Solltest du in den Betriebskosten für eine solche Vers. Anteile zahlen, dann wird es wohl diese geben.

Summasummarum: Der Vermieter ist für die Beseitigung des Wasserschadens zuständig bishin zur Farbausbesserung deiner Zimmerdecken. Nach 5 Monaten dürfte ganz besimmt eine Lösung des Problems zu erwarten sein. Du darfst die Instandsetzung einklagen. Siehe § 535 BGB.

Was ist denn eine Wohnungsaufsicht? Reden wir von deutschem Mietrecht?

Wie seht Ihr die Sache?

Hierzulande wäre Wasserflecken oder Farbunterschiede der Deckenanstriche nach Trocknung eines Wasserschadens ein Schönheitsfehler, also ein unerheblicher Mangel, den der VM insbes. aktuell garnicht beheben muss.
Ebensowenig wie einen fehlender Heizkörper im Bad außerhalb der Heizungsperiode und bei anhaltend hohen Außentemperaturen installieren zu lassen.

Jedoch habe ich einen Mietvertrag mit starren Renovierungsklauseln, welche nach obergerichtlicher Rechtsprechung ungültig sind.

Kann man die mal wörtlich lesen? Ein 'regelmäßig' oder 'etwa' bei den Fristen und schon bist du auf dem Holzweg und dein VM weiß es einfach besser...

G imager761

ThomasM1982X 
Fragesteller
 17.06.2020, 21:10

Ja, die Renovierungsklauseln kann man hier wörtlich nachlesen.

https://www.gutefrage.net/frage/sind-diese-regelungen-im-mietvertrag-als-starr-anzusehen

Die Wohnungsaufsicht ist eine Behörde, genau so wie die Bauaufsicht. Die Wohnungsaufsicht steht über dem Vermieter bzw. Eigentümer. Werden Schäden an Wohngebäuden oder in Wohngebäuden nicht vom Vermieter beseitigt, obwohl er in der Pflicht ist, kann die Wohnungsaufsicht ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen.

Heizkörper sind Bestandteil der Mietwohnung, defekte oder durch normalen Gebrauch verschlissene Heizkörper müssen vom Vermieter erneuert werden, egal ob das im Winter oder im Sommer ist.

imager761  18.06.2020, 07:56
@ThomasM1982X
Ja, die Renovierungsklauseln kann man hier wörtlich nachlesen.

Die Fristen der Schönheitsreparturen sind demnach keineswegs starr und unwirksam, sondern nach dem Grad der Abnutzung geschuldet zulässig vereinbart. Lies mal Abs. 3: "Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs.2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist das Wohnungsunternehmen verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen."

ThomasM1982X 
Fragesteller
 18.06.2020, 08:06
@imager761

Damit würde der Mieter nicht unzulässig benachteiligt?

imager761  18.06.2020, 08:06
@ThomasM1982X

Die Wohnungsaufsicht soll bei Verfall, Zweckentfremdung und menschenunwürdigen oder unzumutbaren Misständen reagieren. Die Kommune steht dir garantiert nicht zur Seite, weil ein Fleck überstrichen werden soll oder im Hochsommer ein Badheizkörper noch nicht ausgetauscht werden konnte :-O

ThomasM1982X 
Fragesteller
 18.06.2020, 08:21
@imager761

Es geht nicht um einen einzelnen eingetrockneten Wassertropfen vom Kochen. Es ist das Abwasserrohr des Nachbarn über mir undicht und somit fließt stetig Wasser aus dem Rohr und tropft auf die Decke von Bad und Küche. So das bereits ein größerer Wasserfleck 1m x 2m in der Küche und ein ca. 2m mal 50cm breiter Streifen der Decke bzw. der Wand ständig von Wasser durchsetzt ist. Es blähen sich die einzelnen Farbschichten auf und bröckeln langsam von der Wand bzw. Decke, auch Schimmel macht sich langsam breit. Nun geht es darum, dass das Leck geortet und repariert wird, und dies ist bis heute nicht geschehen. Die Decke zu streichen steht auf einem anderen Blatt. Der Heizkörper gehört mit zur Mietsache und ist in einem nicht vertragsgemäßen Zustand, dreht man das Ventil auf läuft Wasser aus einem größeren Loch in der Heizung aus und läuft ebendiese herunter. Im Januar habe ich die Schäden gemeldet, soll ich vielleicht dem Vermieter 2 Jahre Zeit geben sich zu bequemen die Mängel an der Mietsache zu beheben? Und weil diese Missstände nicht behoben wurden vom Vermieter, habe ich das Wohnungsaufsichtsamt um Mithilfe gebeten. Die Sachbearbeiterin meinte noch zu mir wörtlich: "Na, da sind Sie bei uns ja an genau der richtigen Stelle, was Ihr Problem betrifft.

imager761  18.06.2020, 08:21
@ThomasM1982X

Nein, im Gegenteil: Weil der M es selbst in der Hand hat, Schönheitsreparauren durch pfleglichen Umgang zu vermeiden. Unzulässig benachteiligend wäre es, pauschal Endrenovierung, gar besseren Zustand als bei Einzug in renovierungsbedürftigem Zustand zu verlangen oder die Verpflichtung, einen Malerbetrieb damit zu beauftragen.

Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief (Einschreiben) , indem Sie ihn auffordern, den angezeigten Mängel unverzüglich abzuhelfen. Setzen Sie dafür höchstens eine Frist von zwei Wochen. Beschreiben Sie darin noch einmal genau die Mängel, machen Fotos der Schäden und erwähnen Sie im Brief, dass der Vermieter die Mängel bereits begutachtet hat. Kündigen Sie im Brief an, dass Sie, sollte der Vermieter weiterhin nicht unverzüglich seinen Verpflichtungen nachkommen, Sie sich vorbehalten: 1. selbst Abhilfe zu schaffen, indem Sie Maler und Installateur beauftragen, die Mängel sachgerecht zu beheben und 2. Sie sich eine Klage vorbehalten (Rechtsanwalt). Zahlen Sie die Miete ab jetzt nur noch unter Vorbehalt, damit Sie der rechtlich auf der sicheren Seite sind. Sollte der Vermieter dann immer noch nicht Abhilfe geschaffen haben, überlegen Sie, was für Sie am günstigsten ist: Handwerker oder Klage.

"Wenn der Schaden vom Vermieter nicht behoben wird

In solchen Fällen können Vermieter einen Teil der Kosten auf die Mieter abwälzen. Sobald ein Mangel vorliegt, darf der Mieter die Miete mindern und Schadensersatz fordern, nachdem dem Vermieter ausreichend Zeit gegeben wurde, den Mangel zu beheben."

https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-wohnungsschaeden.html

ThomasM1982X 
Fragesteller
 17.06.2020, 02:36

Sind 5 Monate "Ausreichend Zeit" für einen Wasserschaden?

imager761  17.06.2020, 07:26

Das sieht § 536 I 3 BGB völlig anders :-)

Gibt es keine Versicherung? Eigentlich Pflicht.

Gerhart  17.06.2020, 11:55

Es keine Pflicht des Eigentümers und des Mieters irgendeine Versicherung vorzuhalten