Was tun, wenn sich der Mobilfunkanbieter mit Händen und Füßen gegen die Kündigung wehrt?

7 Antworten

Ganz wichtige Frage: Kannst du den Eingang der Kündigung im Streitfall nachweisen? (Hast du einen Rückschein oder die Zustellungsbestätigung?)

Wenn ja, brauchst du gar nichts mehr zu machen. Wird von denen was abgebucht, buchst du es einfach zurück. Keine Diskussionen mehr, kein Gelaber am Telefon, keine Belege nachschicken. Nichts.

Du hast genug gemacht. Wenn sie jetzt nicht kuschen, dann lass sie einfach gegen die Wand fahren.

Die Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Das heisst, wenn du den Empfang der Kündigung nachweisen kannst, hast du deine Pflicht erfüllt. Alles Andere braucht dich nicht mehr zu interessieren.

Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.

Das heißt nichts anderes, als das es keiner Kündigungsbestätigung bedarf, damit die Kündigung wirksam ist.

Solange Du nachweisen kannst, gekündigt zu haben, ist das völlig ausreichend.

Also wenn du von jedem Mitarbeiter was anderes hörst, dann is das wirklich keine tolle Firma, ist besser wenn du dich von ihnen trennst.

Die Kündigung muss unterschrieben sein, wenn du das allerdings gemacht hast und per einschreiben geschickt hast ist die Sache klar... du hast gekündigt und fertig.

Ich hab in den seltensten Fällen eine Kündigungsbestätigung bekommen, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe. Bin zwei mal ohne Vorwarnung auf einmal ohne Internet dagestanden weil meine Rufnummer deaktiviert wurde.
Das Problem ist das die meisten, sobald du gekündigt hast, keinen Finger mehr für dich rühren, nichtmal eine bestätigung.

In deinem Fall, wenn sie allerdings auf AKTIVE Rückfragen keine konkreten Antworten geben, würde ich wirklich fast einen Anwalt einschalten. Aber ruf vorher noch ein letztes mal an und schicks ein letztes mal per Einschreiben hin, (verweise darauf auf deinen fristgerechten ersten Brief) und drohe ihnen mit rechtlichen Schritten. Anwälte sind nämlich nicht billig und das ganze kann zu einem nervenraubenden Rechtsstreit ausufern oder du könntest auch auf den kosten sitzen bleiben.

Hat jemand Erfahrungen in der Hinsicht und welche Lösungsvorschläge würdet Ihr empfehlen?

Die Lösung ist ganz einfach: Du benötigst einen Nachweis, dass deine Kündigung eingegangen ist. Das wäre mit einem Einschreiben hinreichend erfüllt, wenn du zumindest den Einlieferungsbeleg hast.

Gibt es Rechtsmittel, mit denen ich drohen kann?

Was sollte sich damit ändern?

Vielleicht würde sich dann ändern, dass Otelo endlich reagiert und die Bestätigung rausschickt?

@RW1980

Das glaube ich kaum. Bei einem solchen Unternehmen läuft alles weitgehend automatisch. Einen Großkonzern interessieren solche Drohungen erfahrungsgemäß überhaupt nicht.

Lässt sich denn nachweisen, dass das Einschreiben dort abgekommen ist? Dann würde ich mir keine weiteren Gedanken machen. Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden

@franneck1989

Ja, ich kann nachweisen, dass das Einschreiben angekommen ist, kostet mich allerdings 5€ extra an die Deutsche Post. Dann bekomme ich nen Rückschein mit der Info, an wen zugestellt wurde und wann. Hat wohl laut Post sogar jemand dafür unterschrieben, obwohl es nur ein Einwurf Einschreiben war. Dann werde ich wohl sicherheitshalber die 5€ investieren...

@RW1980

Den Rückschein brauchst du nicht unbedingt. Anhand der Sendungsverfolgung sollte sich das auch nachvollziehen lassen

Ja gut das mit der fehlenden Unterschrift ist ein Fehler von dir. Ansonsten gehe ich davon aus das du mit der Kündigung auch die Einzugsermächtigung widerrufen hast. Wenn es so einen Hickhack gibt du aber sicher bist das du fristgerecht und ordnungsgemäss gekündigt hast dann mit dem Tag der des wirksam werdens nicht mehr nutzen und Gebühren zurückbuchen lassen. Die werden sich melden und dann evt, zum Anwalt damit.

Ich würde das  zusammengefasst noch mal schreiben und per Einschreiben zusenden.

Guter Hinweis: Nach Ablauf des Vertrags auf keinen Fall weiter nutzen.

Naja, die schriftliche Kündigung war natürlich unterschrieben. Die fehlende Unterschrift wurde beim nachträglich digital gesendeten pdf bemängelt, obwohl der erste Telefon-Service-Mitarbeiter meinte, das brauche es nicht, es ginge ja nur um den Inhalt des Briefes, der ja eigentlich auch vorliegen müsste...